Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
121/2005
28.09.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
4
Bebauungsplan Nr. 25 „Windkraftkonzentrationszone“ (Honderberg/Sistiger
Venn)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (gem. § 3 (1) BauGB) sowie
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der
Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten, auf der Grundlage der Entscheidung über die im
Vorverfahren eingegangenen Anregungen modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn) wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfes Nr.
25 “Windkraftkonzentrationszone”(Honderberg/Sistiger Venn) einschließlich der
textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone”
(Honderberg/Sistiger Venn) wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1)
näher bestimmt.
Vorlagen-Nr. 121/2005
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.03.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 26. April 2002 im RUNDBLICK (Amtsblatt für die Gemeinde Kall) öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Januar 2005 wurde der
Vorentwurf zum vorgenannten Bebauungsplan vorgestellt. Des weiteren wurden die Schallimmissonsprognose, das Schattenwurfgutachten und die Visualisierungsstudie erläutert.
Daraufhin hat der Ausschuss in dieser Sitzung die Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1)
BauGB - frühzeitige Bürgerbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange - beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08.
März 2005 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 25. April 2005 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Anregungen sowie die Stellungnahmen bzw. die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
Auf der Grundlage der eingegangenen Anregungen hat der Planer den Bebauungsplanentwurf Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” (Honderberg/Sistiger Venn) überarbeitet. Dieser
wird in der Sitzung vom Planer detailliert vorgestellt.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage
3) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung (Anlage 5) entnommen werden.
Die nachfolgend aufgeführten zum Planverfahren erstellten sonstigen Unterlagen und Gutachten:
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung)
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung
und Ausgleichsbilanzierung)
Studie zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls
FFH-Vorprüfung
Schattenwurfgutachten
Visualisierungsstudie
Schallimmissionsprognose
werden wegen des Umfangs der Unterlagen nicht versandt, sondern den Fraktionen ab dem
Tag der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt.