Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
145/2005
08.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.6
Gebührenhaushalte „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt– und Finanzauschuss empfiehlt dem Rat, den Gebührenkalkulationen 2006 für
die kostenrechnenden Einrichtungen „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und
„Übergangsheime für Aussiedler“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen.
Sachdarstellung:
Nach den Gebührenkalkulationen 2006 für die Übergangsheime sind zwar wiederum Defizite zu erwarten, eine erneute Gebührenerhöhung nach 2002 erscheint jedoch im Vergleich
mit den Mieten für Mietwohnungen weiterhin nicht vertretbar. In 2002 wurden die Benutzungsgebühren von 3,32 Euro auf 4,00 EUR für ausländische Flüchtlinge bzw. von 4,86 Euro auf 5,50 Euro für Aussiedler angehoben.
Die Berechnung der pauschalen Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz –
FlüAG – erfolgt seit dem 01.01.2005 auf Basis der Bestandserhebungen nach einem neuen
Berechnungsschlüssel, bei dem der Einwohner- und Flächenschlüssel zur Ermittlung des
Zuweisungsschlüssels herangezogen wird. Die pauschale Finanzzuweisung ergibt sich dann
aus dem Verhältnis des gemeindlichen Finanzschlüssels zur Summe der Finanzschlüssel
aller Gemeinden in NRW. Eine wesentliche Änderung bei der anteiligen Erstattungspauschale für die Unterkunftskosten ( bisher 49,00 EUR mtl. je anrechnungsfähiger Person )
ergibt sich zunächst nicht, sodass dieser Ansatz nahezu unverändert bleibt. Das Übergangsheim Oberstraße 2 in Golbach ist zur Zeit voll belegt. Von daher wurden auch die vollen Gebühreneinnahmen in Höhe von 17.150,00 Euro eingeplant, die einen Rückgang des
Defizits bewirken.
Eine Gebührenerhöhung im Bereich ausländische Flüchtlinge würde nicht zu echten Mehreinnahmen/Haushaltsverbesserung führen, da die Benutzungsgebühren zur Zeit fast ausschließlich aus dem Unterabschnitt 420 gezahlt werden und diese Ausgaben unter Berücksichtigung der Landespauschale voll von der Gemeinde zu tragen sind.
Für die Unterbringung von Aussiedlern wird wieder das Übergangsheim Schleidener Straße
2 in Sistig genutzt. Insofern ergeben sich Veränderungen bei den Ansätzen in diesem Gebührenhaushalt. Die Unterkunftskosten der Aussiedler werden fast aussschließlich aus den
Leistungen nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II ) zu Lasten des Kreishaushaltes gezahlt.
Die für die Sozialleistungen anzuwendenden Mietobergenzen ( ohne Heizung ) liegen momentan zwischen 5,44 EUR ( 1-Personen-Haushalt ) und 4,95 EUR ( 5-Personen-Haushalt
), sodass eine Gebührenerhöhung auch aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt keine
Auswirkung auf die Einnahmen hätte.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
145/2005
15.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
8.6
Gebührenhaushalte „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt– und Finanzauschusses vom 08.11.2005 – TOP 2.6 beschließt der Rat, den Gebührenkalkulationen 2006 für die kostenrechnenden Einrichtungen „Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge“ und „Übergangsheime für Aussiedler“
zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung wird nicht vorgenommen.
Sachdarstellung:
Nach den Gebührenkalkulationen 2006 für die Übergangsheime sind zwar wiederum Defizite zu erwarten, eine erneute Gebührenerhöhung nach 2002 erscheint jedoch im Vergleich
mit den Mieten für Mietwohnungen weiterhin nicht vertretbar. In 2002 wurden die Benutzungsgebühren von 3,32 Euro auf 4,00 EUR für ausländische Flüchtlinge bzw. von 4,86 Euro auf 5,50 Euro für Aussiedler angehoben.
Die Berechnung der pauschalen Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz –
FlüAG – erfolgt seit dem 01.01.2005 auf Basis der Bestandserhebungen nach einem neuen
Berechnungsschlüssel, bei dem der Einwohner- und Flächenschlüssel zur Ermittlung des
Zuweisungsschlüssels herangezogen wird. Die pauschale Finanzzuweisung ergibt sich dann
aus dem Verhältnis des gemeindlichen Finanzschlüssels zur Summe der Finanzschlüssel
aller Gemeinden in NRW. Eine wesentliche Änderung bei der anteiligen Erstattungspauschale für die Unterkunftskosten (bisher 49,00 EUR mtl. je anrechnungsfähiger Person ) ergibt sich zunächst nicht, sodass dieser Ansatz nahezu unverändert bleibt. Das Übergangsheim Oberstraße 2 in Golbach ist zur Zeit voll belegt. Von daher wurden auch die vollen Gebühreneinnahmen in Höhe von 17.150,00 Euro eingeplant, die einen Rückgang des Defizits
bewirken.
Eine Gebührenerhöhung im Bereich ausländische Flüchtlinge würde nicht zu echten Mehreinnahmen/Haushaltsverbesserung führen, da die Benutzungsgebühren zur Zeit fast ausschließlich aus dem Unterabschnitt 420 gezahlt werden und diese Ausgaben unter Berücksichtigung der Landespauschale voll von der Gemeinde zu tragen sind.
Für die Unterbringung von Aussiedlern wird wieder das Übergangsheim Schleidener Straße
2 in Sistig genutzt. Insofern ergeben sich Veränderungen bei den Ansätzen in diesem Gebührenhaushalt. Die Unterkunftskosten der Aussiedler werden fast aussschließlich aus den
Leistungen nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II ) zu Lasten des Kreishaushaltes gezahlt.
Die für die Sozialleistungen anzuwendenden Mietobergenzen ( ohne Heizung ) liegen momentan zwischen 5,44 EUR ( 1-Personen-Haushalt ) und 4,95 EUR ( 5-Personen-Haushalt
), sodass eine Gebührenerhöhung auch aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt keine
Auswirkung auf die Einnahmen hätte.