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Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation Hüttengraben und Bendenstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation Hüttengraben und Bendenstraße) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation Hüttengraben und Bendenstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 122/2005 28.09.2005 Federführung: Bürgermeister Kaiser An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X Vorlage: öffentliche Sitzung Bürgermeister Kaiser Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 5 Verkehrssituation Hüttengraben und Bendenstraße Beschlussvorschlag: Der Beschluss wird nach der Ortsbesichtigung und auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss formuliert. Sachdarstellung: In der Ratssitzung vom 30.08.2005 bemängelte der Antragsteller Karl Bach die Beant- wortung und Bearbeitung seines Antrages vom 05.04.2005. Hierzu ist wie folgt festzustellen: Der von Herrn Bach bemängelte Zustand der Verbindungsstraße Kall-Sötenich, Am Hüttengraben, wurde zwischenzeitlich behoben. Die Situation im Hüttengraben ist aus der Sicht der Verwaltung weitgehend durch die durchgeführten Arbeiten und die Abgrenzung des Geh- und Radweges entschärft und sicherlich auch im Interesse des Antragstellers verbessert worden. Zu Punkt zwei des Antrages (Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bendenstraße) ist aus der Sicht der Verwaltung Folgendes festzustellen: Die Bendenstraße ist auf der Grundlage ihres verkehrsberuhigten Ausbaus und ihrer Kennzeichnungen eine der Straßen in der Gemeinde Kall, die am stärksten verkehrs- beruhigt ausgebaut ist. Der Antragsteller bittet zusätzlich um den Einbau von Fahrbahnschwellen in der Bendenstraße und im Hüttengraben und um weitere zusätzliche Fahrbahnmarkierungen. Vorlagen-Nr. 122/2005 Seite 2 Der Ausschuss soll auf der Grundlage der Ortsbesichtigung darüber entscheiden, ob dies aus seiner Sicht erforderlich ist oder nicht. Es ist noch anzumerken, dass die Einmündung Golbacher Weg auf die Bendenstraße durch entsprechende Markierungen gekennzeichnet wird, sobald die Arbeiten am Golbacher Weg in Gänze fertig gestellt sind. Dies ist aber auch schon beraten und entsprechend festgelegt. Des weiteren wird darauf verwiesen, dass die Anlieger der Bendenstraße Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) entrichtet haben. Bei der Abrechnung wurde die Bendenstraße als Haupterschließungsstraße eingestuft, d. h. dass diese Straße nicht nur dem Anliegerverkehr sondern gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dient. Das Schreiben des Antragstellers ist als Anlage zu dieser Sitzung beigefügt.