Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
122/2005
28.09.2005
Federführung: Bürgermeister Kaiser
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Vorlage:
öffentliche Sitzung
Bürgermeister Kaiser
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
5
Verkehrssituation Hüttengraben und Bendenstraße
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird nach der Ortsbesichtigung und auf der Grundlage der Beratung im
Ausschuss formuliert.
Sachdarstellung:
In der Ratssitzung vom 30.08.2005 bemängelte der Antragsteller Karl Bach die Beant- wortung und Bearbeitung seines Antrages vom 05.04.2005.
Hierzu ist wie folgt festzustellen:
Der von Herrn Bach bemängelte Zustand der Verbindungsstraße Kall-Sötenich, Am Hüttengraben, wurde zwischenzeitlich behoben. Die Situation im Hüttengraben ist aus der Sicht
der Verwaltung weitgehend durch die durchgeführten Arbeiten und die Abgrenzung des
Geh- und Radweges entschärft und sicherlich auch im Interesse des Antragstellers verbessert worden.
Zu Punkt zwei des Antrages (Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bendenstraße) ist aus der
Sicht der Verwaltung Folgendes festzustellen:
Die Bendenstraße ist auf der Grundlage ihres verkehrsberuhigten Ausbaus und ihrer Kennzeichnungen eine der Straßen in der Gemeinde Kall, die am stärksten verkehrs- beruhigt
ausgebaut ist.
Der Antragsteller bittet zusätzlich um den Einbau von Fahrbahnschwellen in der Bendenstraße und im Hüttengraben und um weitere zusätzliche Fahrbahnmarkierungen.
Vorlagen-Nr. 122/2005
Seite 2
Der Ausschuss soll auf der Grundlage der Ortsbesichtigung darüber entscheiden, ob dies
aus seiner Sicht erforderlich ist oder nicht.
Es ist noch anzumerken, dass die Einmündung Golbacher Weg auf die Bendenstraße durch
entsprechende Markierungen gekennzeichnet wird, sobald die Arbeiten am Golbacher Weg
in Gänze fertig gestellt sind. Dies ist aber auch schon beraten und entsprechend festgelegt.
Des weiteren wird darauf verwiesen, dass die Anlieger der Bendenstraße Ausbaubeiträge
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) entrichtet haben. Bei der Abrechnung
wurde die Bendenstraße als Haupterschließungsstraße eingestuft, d. h. dass diese Straße
nicht nur dem Anliegerverkehr sondern gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten
oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dient.
Das Schreiben des Antragstellers ist als Anlage zu dieser Sitzung beigefügt.