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Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit) Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 106/2005 30.08.2005 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.490.7180 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch TOP 8 1.244,00 Euro Euro Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit dem Leprakreis Keldenich sowie dem Kath. Pfarramt St. Matthias Sötenich einen Zuschuss in Höhe von je 100,00 € zu gewähren. Der Restbetrag von 1.044,00 € wird für die Betreuung ausländischer Kinder in den Grundschulen Kall und Sistig sowie im Schülercafé der Hauptschule Kall verwandt. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 01.04.2005 wurde der Gemeinde Kall für Maßnahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit eine Zuwendung von 1.244,00 € bewilligt. Die Zuwendung wurde beantragt für ¾ die Aktivitäten von Kirchen und Leprakreisen im Rahmen des „fairen Welthandels“; ¾ die Integration ausländischer und „russlanddeutscher Kinder“ im Rahmen von Projekten von Schulen und des Schülercafés. Die Fördersumme von 1.244,00 € wurde auf Grund der Einwohnerzahl ermittelt. Vorlagen-Nr. 106/2005 Seite 2 Im Jahre 2003 wurden den Kirchen und Leprakreisen je 200,00 € bewilligt. Da die Fördersumme seitdem um 50 % gekürzt wurde, wird vorgeschlagen, auch den Zuschuss an Kirchen und Leprakreise um 50 % auf 100,00 € zu kürzen. Der Restbetrag von 1.044,00 € wird für die Betreuung ausländischer bzw. russlanddeutscher Kinder in den Grundschulen sowie im Schülercafé verwandt.