Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
99/2005
30.08.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3 Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu erlassen.
Sachdarstellung:
Am 17.06.2003 hat der Rat der Gemeinde Kall eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen. Aus Kostengründen sieht diese Satzung eine besondere Benachrichtigung der einzelnen Abstimmungsberechtigten nicht vor. Briefwahl ist zugelassen.
Durch die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides vom 10.07.2004 sind die
Anforderungen verschärft worden. Nunmehr ist es erforderlich, alle Abstimmberechtigten
einzeln zu benachrichtigen und umfangreiche Informationen beizufügen.
Aus diesem Grunde sind der Kreis Euskirchen und fast alle kreisangehörigen Kommunen
dazu übergegangen, Abstimmungen bei einem Bürgerentscheid ausschließlich durch Briefabstimmung durchzuführen.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Satzung der Gemeinde Kall dahingehend zu
ändern, dass die Abstimmung auch in der Gemeinde Kall ausschließlich per Brief erfolgt.
Wegen der zahlreichen Änderungen ist der Erlass einer vollständig neuen Satzung zweckmäßig. Ein Entwurf ist beigefügt.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
99/2005
30.08.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2005 – TOP 3 - beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu
erlassen.
Sachdarstellung:
Am 17.06.2003 hat der Rat der Gemeinde Kall eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen. Aus Kostengründen sieht diese Satzung eine besondere Benachrichtigung der einzelnen Abstimmungsberechtigten nicht vor. Briefwahl ist zugelassen.
Durch die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides vom 10.07.2004 sind die
Anforderungen verschärft worden. Nunmehr ist es erforderlich, alle Abstimmberechtigten
einzeln zu benachrichtigen und umfangreiche Informationen beizufügen.
Aus diesem Grunde sind der Kreis Euskirchen und fast alle kreisangehörigen Kommunen
dazu übergegangen, Abstimmungen bei einem Bürgerentscheid ausschließlich durch Briefabstimmung durchzuführen.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Satzung der Gemeinde Kall dahingehend zu
ändern, dass die Abstimmung auch in der Gemeinde Kall ausschließlich per Brief erfolgt.
Wegen der zahlreichen Änderungen ist der Erlass einer vollständig neuen Satzung zweckmäßig. Ein Entwurf ist beigefügt.