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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 99/2005 30.08.2005 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu erlassen. Sachdarstellung: Am 17.06.2003 hat der Rat der Gemeinde Kall eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen. Aus Kostengründen sieht diese Satzung eine besondere Benachrichtigung der einzelnen Abstimmungsberechtigten nicht vor. Briefwahl ist zugelassen. Durch die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides vom 10.07.2004 sind die Anforderungen verschärft worden. Nunmehr ist es erforderlich, alle Abstimmberechtigten einzeln zu benachrichtigen und umfangreiche Informationen beizufügen. Aus diesem Grunde sind der Kreis Euskirchen und fast alle kreisangehörigen Kommunen dazu übergegangen, Abstimmungen bei einem Bürgerentscheid ausschließlich durch Briefabstimmung durchzuführen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Satzung der Gemeinde Kall dahingehend zu ändern, dass die Abstimmung auch in der Gemeinde Kall ausschließlich per Brief erfolgt. Wegen der zahlreichen Änderungen ist der Erlass einer vollständig neuen Satzung zweckmäßig. Ein Entwurf ist beigefügt. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 99/2005 30.08.2005 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2005 – TOP 3 - beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu erlassen. Sachdarstellung: Am 17.06.2003 hat der Rat der Gemeinde Kall eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen. Aus Kostengründen sieht diese Satzung eine besondere Benachrichtigung der einzelnen Abstimmungsberechtigten nicht vor. Briefwahl ist zugelassen. Durch die Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides vom 10.07.2004 sind die Anforderungen verschärft worden. Nunmehr ist es erforderlich, alle Abstimmberechtigten einzeln zu benachrichtigen und umfangreiche Informationen beizufügen. Aus diesem Grunde sind der Kreis Euskirchen und fast alle kreisangehörigen Kommunen dazu übergegangen, Abstimmungen bei einem Bürgerentscheid ausschließlich durch Briefabstimmung durchzuführen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Satzung der Gemeinde Kall dahingehend zu ändern, dass die Abstimmung auch in der Gemeinde Kall ausschließlich per Brief erfolgt. Wegen der zahlreichen Änderungen ist der Erlass einer vollständig neuen Satzung zweckmäßig. Ein Entwurf ist beigefügt.