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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.1 Bauantrag für die Entprivilegierung des Forsthauses Krekel (ohne bauliche Nutzungsänderung) in ein Wohngebäude mit Wirtschaftsteil auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 10, Flurstück 119 (teilweise))

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.1  Bauantrag für die Entprivilegierung des Forsthauses Krekel (ohne bauliche Nutzungsänderung) in ein  Wohngebäude mit Wirtschaftsteil auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 10, Flurstück 119 (teilweise)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (2.1  Bauantrag für die Entprivilegierung des Forsthauses Krekel (ohne bauliche Nutzungsänderung) in ein  Wohngebäude mit Wirtschaftsteil auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 10, Flurstück 119 (teilweise))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 94/2005 24.08.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge 2.1 Bauantrag für die Entprivilegierung des Forsthauses Krekel (ohne bauliche Nutzungsänderung) in ein Wohngebäude mit Wirtschaftsteil auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 10, Flurstück 119 (teilweise) Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Im Übrigen übernimmt die Gemeinde keinerlei Verpflichtung zum Ausbau und zur Unterhaltung des gemeindeeigenen Wirtschaftsweges (Parzelle 118 – teilweise); der Winterdienst ist vom Eigentümer zu übernehmen. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, das Forsthaus Krekel (Gemarkung Wahlen, Flur 10, Flurstück 119 - teilweise -) in ein nicht privilegiertes Wohngebäude mit Wirtschaftsteil umzuwandeln, da ein Verkauf an nicht privilegierte Dritte beabsichtigt ist. Eine bauliche Nutzungsänderung ist nicht vorgesehen. Das fragliche Gebäude wird derzeit als Forstdienstgehöft genutzt. Das Grundstück liegt im Außenbereich, und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als “Fläche für die Forstwirtschaft” ausgewiesen. Das Grundstück liegt jedoch in unmittelbarer Nähe der Ortslage Krekel. Vorlagen-Nr. 94/2005 Seite 2 Wegemäßig wird das Grundstück von der B 258 (Ahrstraße) über die gemeindeeigene Zuwegung (Parzelle 97 / Parzelle 118 - teilweise) erschlossen. Der Weg ist derzeit bituminös befestigt. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB unter der Voraussetzung zu erklären, dass die Gemeinde keinerlei Verpflichtung für einen Ausbau des gemeindlichen Wirtschaftsweges (Parzelle 118 - teilweise) bzw. bezüglich des Winterdienstes übernimmt. Zur Erläuterung sind Auszüge der Antragsunterlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.