Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
68/2005
23.05.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3 Betreuungsangebot in Kindergärten
3.1 Qualitäts- und Strukturerhebung an gemeindeeigenen Kindergärten
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 01.04.2005
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis. Die von der SPD-Fraktion beantragte Abfrage hält der Ausschuss
nicht für notwendig.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.04.2005
- Für die gemeindeeigenen Kindergärten wird bis Ende Juni 2005 eine Abfrage mit zusätzlichen Struktur- und Qualitätsmerkmalen durchgeführt, die eine bessere Nutzung personeller
und baulicher Ressorcen, sowie zielgenaue Förderung ermöglicht.
- Bei dieser - oder einer weiteren Erhebung zu einem späteren Zeitpunkt - sind die Eltern der
Kindergartenkinder und der ΑKindergartenerwartungseltern≅ in anonymisierter Form zu
beteiligen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Auf die Begründung wird insoweit verwiesen.
Zu dem Antrag führt die Verwaltung folgendes aus:
Bereits seit etlichen Jahren werden dem zuständigen Fachausschuss in regelmäßigen Abständen Fortschreibungen des Kindergartenbedarfsplanes für die Gemeinde Kall vorgelegt.
Vorlagen-Nr. 68/2005
Seite 2
Der Aufbau dieses Kindergartenbedarfsplanes orientiert sich dabei an dem vom Kreisjugendamt erstellten Bedarfsplan, der dort ebenfalls regelmäßig den zuständigen Gremien
vorgelegt wird.
Der Kindergartenbedarfsplan enthält lediglich Aussagen über die künftig zu erwartende Auslastung der vorhandenen Einrichtungen und den zu erwartenden Bedarf an Kindergartenplätzen. Darüber hinausgehende Aussagen werden nicht getroffen.
Trotzdem wird die Erhebung der angesprochenen Struktur- und Qualitätsmerkmale nicht für
notwendig erachtet, da diese der Verwaltung ohnehin vorliegen. Die Qualifikation des Personals ist der Verwaltung bekannt und im übrigen im Rahmen der einschlägigen Rechtsnormen verbindlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist auch der Beschäftigungsumfang des
Personals der Verwaltung bekannt und bewegt sich innerhalb des durch Rechtsnormen
(Personaltabelle) vorgegebenen Rahmens. Ein Spielraum hinsichtlich der Arbeitsauslastung
ist hier nicht gegeben.
Darüber hinaus gehört die Erstellung von Dienst- oder Personaleinsatzplänen zu den ureigenen organisatorischen Aufgaben der Verwaltungsleitung und ist nicht Gegenstand politischer Willensbildung.
Zu den aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen und ggf. vorgehaltene Ergänzungen des Grundangebotes (Übermittagbetreuung, Blocköffnung) wird die Verwaltung dem
Ausschuss auf Wunsch gerne berichten.
Die Träger von Tageseinrichtugnen sind verpflichtet, die Angebotsstruktur der Einrichtungen
den Bedürfnissen vor Ort anzupassen. Den Eltern sind hier im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand gegeben, ihren Willen zu äußern und so
einen eventuell vorhandenen Bedarf erkennen zu lassen. Neben der Möglichkeit zur Anmeldung eines von der tatsächlichen Öffnungszeit einer Einrichtung abweichenden Bedarfes im
Rahmen der Anmeldung des Kindes in der Einrichtung haben die Eltern darüber hinaus die
Möglichkeit zur Willensäußerung in den gesetzlich vorgeschriebenen Gremien zur Elternbeteiligung in Kindertageseinrichtungen, namentlich Elternversammlung, Elternrat und Rat der
Tageseinrichtung bzw. auch im persönichen Gespräch mit der Verwaltung.
Werden der Verwaltung Tatsachen bekannt, die einen vom vorhandenen Bedarf abweichenden Bedarf vermuten lassen, werden in Abstimmung mit dem Jugendamt des Kreises
Euskirchen qualifizierte Bedarfsabfragen in den jeweiligen Einrichtungen durchgeführt. Auf
diese Art wurden in den letzten Jahren folgende Änderungen in Angebotsstruktur und Öffnungszeiten vorgenommen und dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht:
- Einführung einer Übermittagbetreuung im Kindergarten Kall, Hüttenstraße
- Einführung der Nachmittagsöffnung im Kindergarten Keldenich
- Einführung einer Übermittagbetreuung im Kindergarten Keldenich
- Einführung einer Blocköffnung im Kindergarten Scheven.
Darüber hinaus erfolgte in den letzten Jahren in den Einrichtungen Golbach, Sötenich, Kall,
Hüttenstraße und Kall, Kallbachstraße eine bedarfsorientierte Umstellung der Nachmittagsöffnung dahingehend, dass die Einrichtungen freitags geschlossen und entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf dafür montags bis donnerstags jeweils 30 Minuten länger geöffnet wurden.
Vorlagen-Nr. 68/2005
Seite 3
Für die Einrichtungen Kall, Kallbachstraße und Sötenich stehen derzeit noch Elternbefragungen hinsichtlich einer Änderung der Angebotsstruktur an, über die zu gegebener Zeit
dem Ausschuss berichtet wird.
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass von einem qualifizierten Bedarf auch von
Seiten des Kreisjugendamtes erst dann ausgegangen wird, wenn mindestens fünf Kinder
betroffen sind. Zur Ermittlung dieses konkreten Bedarfs ist eine Befragung in anonymisierter
Form nicht geeignet.