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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: hier: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
hier: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass) Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
hier: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 04.05.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 31.03.2009 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: hier: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Vorlagennummer: 5/2009 1. Ergänzung „Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird getroffen: Nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) wird von der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde, gemäß Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses der Stadt Wesseling vom 31.03.2009, für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein: 17.05.2009 05.07.2009 29.11.2009 Lifestylemesse Wesselinger Stadtfest Wesselinger Weihnachtsmarkt §2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der in § 1 LÖG NRW zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Nach § 13 Abs. 2 LÖG NRW kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis fünfhundert Euro und in den Fällen des § 13 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Stadt Wesseling vom 23.04.2008 außer Kraft.“ Bobowk, Monika Böhner, Georg Geyr, Sabine Gillet, Elmar Graf, Friedrich Halbritter, Helmut Nein Ja Nein Ja Ja Nein Haupt, Hans-Peter Kutzer, Maria Therese Latak, Helmut Marx, Winfried Mauel, Hans Meyn, Heidi Nahlen, Karl-Peter Pesch, Bernd Recht, Josef Reiner, Johann Simons, Hans-Wilhelm Tóth, Irmtraut Troppens, Detlef Wanner, Hubert Bürgermeister Ditgens, Günter Ja Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja 12 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Die Dringlichkeitsentscheidung ist somit beschlossen. 12 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.03.2009 Seite 2