Daten
Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 04.05.2009
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 31.03.2009 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
hier: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Vorlagennummer: 5/2009 1. Ergänzung
„Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird getroffen:
Nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) wird von der
Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde, gemäß Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses der Stadt Wesseling vom 31.03.2009, für das Gebiet der Stadt Wesseling
folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein:
17.05.2009
05.07.2009
29.11.2009
Lifestylemesse
Wesselinger Stadtfest
Wesselinger Weihnachtsmarkt
§2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der in § 1 LÖG
NRW zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.
Nach § 13 Abs. 2 LÖG NRW kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 13 Abs. 1 Nr. 1
oder 3 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis fünfhundert Euro und in den Fällen des § 13 Abs. 1 Nr.
2 LÖG NRW bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass der Stadt Wesseling vom 23.04.2008 außer Kraft.“
Bobowk, Monika
Böhner, Georg
Geyr, Sabine
Gillet, Elmar
Graf, Friedrich
Halbritter, Helmut
Nein
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Haupt, Hans-Peter
Kutzer, Maria Therese
Latak, Helmut
Marx, Winfried
Mauel, Hans
Meyn, Heidi
Nahlen, Karl-Peter
Pesch, Bernd
Recht, Josef
Reiner, Johann
Simons, Hans-Wilhelm
Tóth, Irmtraut
Troppens, Detlef
Wanner, Hubert
Bürgermeister Ditgens, Günter
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
12 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
Die Dringlichkeitsentscheidung ist somit beschlossen.
12 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.03.2009
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