Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 09.12.2009
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 17.11.2009 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse
Vorlagennummer: 191/2009
Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse in der Fassung
vom 4. April 2006 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Hinter § 29 wird folgender Text eingefügt:
„II.a Geschäftsführung der Unterausschüsse
§ 29a
Grundregel
(1) Der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren können Unterausschüsse bilden.
(2) Auf die Unterausschussmitglieder und das Verfahren in den Unterausschüssen finden
grundsätzlich die §§ 26 und 27 dieser Geschäftsordnung entsprechende Anwendung, soweit
nicht § 29b dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält.
§ 29b
Abweichung für das Verfahren der Unterausschüsse
Zeit, Ort und Tagesordnung brauchen nicht nach § 4 dieser Geschäftsordnung öffentlich bekannt
gemacht zu werden; bei nichtöffentlichen Sitzungen eines Unterausschusses bedarf es auch
keiner Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den Bürgermeister.“
2. Der § 6 Abs. 2 Buchstabe f) erhält die Fassung:
„Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses
und des Gesamtabschlusses sowie der Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).“
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)