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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 09.12.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 17.11.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse Vorlagennummer: 191/2009 Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse in der Fassung vom 4. April 2006 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 1. Hinter § 29 wird folgender Text eingefügt: „II.a Geschäftsführung der Unterausschüsse § 29a Grundregel (1) Der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren können Unterausschüsse bilden. (2) Auf die Unterausschussmitglieder und das Verfahren in den Unterausschüssen finden grundsätzlich die §§ 26 und 27 dieser Geschäftsordnung entsprechende Anwendung, soweit nicht § 29b dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält. § 29b Abweichung für das Verfahren der Unterausschüsse Zeit, Ort und Tagesordnung brauchen nicht nach § 4 dieser Geschäftsordnung öffentlich bekannt gemacht zu werden; bei nichtöffentlichen Sitzungen eines Unterausschusses bedarf es auch keiner Unterrichtung der Öffentlichkeit durch den Bürgermeister.“ 2. Der § 6 Abs. 2 Buchstabe f) erhält die Fassung: „Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses sowie der Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).“ Einstimmig, 0 Enthaltung(en)