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Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer 
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
    gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer 
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
    gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer 
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
    gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer 
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
    gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer 
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
    gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 120/2005 28.09.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zu beschließen und der Begründung zuzustimmen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist die Ausweisung der Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen gem. Darstellung der 21. Änderung des FNP der Gemeinde Kall. Der Änderungsbereich ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. März 2005 die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs.1 BauGB in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der 26. Änderung des FNP der Gemeinde Kall wird die bei der Aufstellung der Windkraftkonzentrationszone im Rahmen der 17. und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall festgeschriebene Gesamthöhe für Windkraftanlagen einschließlich Rotor von max. 90,00 m über der natürlichen Geländeoberfläche am Standort des Bauvorhabens gestrichen. Die nunmehr angedachte Gesamthöhe der Anlagen von max. 123,50 m über Geländeoberfläche (bzw. 125,00 m über Geländeobefläche für 2,0 MW-Anlagen) wird im Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben. Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung fand in der Zeit vom 09. Mai bis einschließlich 09. Juni 2005 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und insbesondere seitens der Öffentlichkeit sind umfangreiche Stellungnahmen zu der Bauleitplanung eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können der beigefügten Verkleinerung der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) bzw. der Begründung (Anlage 4) entnommen werden. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 120/2005 15.11.2005 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2005 – TOP 3 - beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2005 - TOP 3 - beschließt der Rat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und stimmt der Begründung zu. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist die Ausweisung der Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen gem. Darstellung der 21. Änderung des FNP der Gemeinde Kall. Der Änderungsbereich ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. März 2005 die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs.1 BauGB in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der 26. Änderung des FNP der Gemeinde Kall wird die bei der Aufstellung der Windkraftkonzentrationszone im Rahmen der 17. und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall festgeschriebene Gesamthöhe für Windkraftanlagen einschließlich Rotor von max. 90,00 m über der natürlichen Geländeoberfläche am Standort des Bauvorhabens gestrichen. Die nunmehr angedachte Gesamthöhe der Anlagen von max. 123,50 m über Geländeoberfläche (bzw. 125,00 m über Geländeobefläche für 2,0 MW-Anlagen) wird im Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben. Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung fand in der Zeit vom 09. Mai bis einschließlich 09. Juni 2005 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und insbesondere seitens der Öffentlichkeit sind umfangreiche Stellungnahmen zu der Bauleitplanung eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Einzelheiten der Planung können der beigefügten Verkleinerung der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) bzw. der Begründung (Anlage 4) entnommen werden.