Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
120/2005
28.09.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der
Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 26. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist die Ausweisung der Konzentrationszone für die
Errichtung von Windkraftanlagen gem. Darstellung der 21. Änderung des FNP der Gemeinde Kall. Der Änderungsbereich ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. März 2005 die Aufstellung der
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs.1 BauGB in
Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde
in dieser Sitzung die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung
einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Mit der 26. Änderung des FNP der Gemeinde Kall wird die bei der Aufstellung der Windkraftkonzentrationszone im Rahmen der 17. und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall festgeschriebene Gesamthöhe für Windkraftanlagen einschließlich Rotor von max. 90,00 m über der natürlichen Geländeoberfläche am Standort des
Bauvorhabens gestrichen.
Die nunmehr angedachte Gesamthöhe der Anlagen von max. 123,50 m über Geländeoberfläche (bzw. 125,00 m über Geländeobefläche für 2,0 MW-Anlagen) wird im Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben.
Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung fand in der Zeit vom 09. Mai bis einschließlich 09. Juni 2005 statt. Die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 von
der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und insbesondere
seitens der Öffentlichkeit sind umfangreiche Stellungnahmen zu der Bauleitplanung eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung
sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung können der beigefügten Verkleinerung der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) bzw. der Begründung (Anlage 4) entnommen werden.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
120/2005
15.11.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in Form einer
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB (betr. Windkraftkonzentrationszone)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2005 – TOP 3 - beschließt der
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
28.09.2005 - TOP 3 - beschließt der Rat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und stimmt der Begründung zu.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist die Ausweisung der Konzentrationszone für die
Errichtung von Windkraftanlagen gem. Darstellung der 21. Änderung des FNP der Gemeinde Kall. Der Änderungsbereich ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 01. März 2005 die Aufstellung der
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs.1 BauGB in
Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde
in dieser Sitzung die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung
einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Mit der 26. Änderung des FNP der Gemeinde Kall wird die bei der Aufstellung der Windkraftkonzentrationszone im Rahmen der 17. und 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall festgeschriebene Gesamthöhe für Windkraftanlagen einschließlich Rotor von max. 90,00 m über der natürlichen Geländeoberfläche am Standort des
Bauvorhabens gestrichen.
Die nunmehr angedachte Gesamthöhe der Anlagen von max. 123,50 m über Geländeoberfläche (bzw. 125,00 m über Geländeobefläche für 2,0 MW-Anlagen) wird im Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben.
Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung fand in der Zeit vom 09. Mai bis einschließlich 09. Juni 2005 statt. Die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25. April 2005 von
der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und insbesondere
seitens der Öffentlichkeit sind umfangreiche Stellungnahmen zu der Bauleitplanung eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung
sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Einzelheiten der Planung können der beigefügten Verkleinerung der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) bzw. der Begründung (Anlage 4) entnommen werden.