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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Erweiterung der ALDI-Filiale auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 333, gelegen in Kall, Siemensring, Altes Industrie- und Gewerbegebiet)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Erweiterung der ALDI-Filiale auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 333, gelegen in Kall, Siemensring, Altes Industrie- und Gewerbegebiet) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für die Erweiterung der ALDI-Filiale auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 333, gelegen in Kall, Siemensring, Altes Industrie- und Gewerbegebiet)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 27/2006 20.03.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.7 Bauantrag für die Erweiterung der ALDI-Filiale auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 333, gelegen in Kall, Siemensring, Altes Industrie- und Gewerbegebiet Beschlussvorschlag: Zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” wird das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB bezüglich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen in der vorgelegten Form erklärt. Im übrigen wird dem geplanten Anbau und der damit verbundenen Erweiterung der Verkaufsfläche auf insgesamt 961,90 qm zugestimmt. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 333, die ALDI-Filiale zu erweitern. Dabei wird die Verkaufsfläche um 200,53 qm auf 961,90 qm erweitert. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” und ist als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Steinbusch”, so dass für die Beurteilung des Bauvorhabens die Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1968 maßgebend ist. Nach Rechtsauffassung der Bezirksregierung findet der Einzelhandelserlass hier keine Anwendung, so dass auch großflächiger Einzelhandel zulässig ist, wenn ein übergemeindlicher Bedarf gedeckt wird. Vorlagen-Nr. 27/2006 Seite 2 Die vorhandenen Baugrenzen werden an einer Gebäudeecke geringfügig überschritten. Hierfür ist es erforderlich, dass die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Befreiung erteilt. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.