Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
101/2005
30.08.2005
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.451.7180
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
6.875,00
Euro
Euro
TOP 5 Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2005 noch zur Verfügung
stehenden Betrag von 6.875,00 € entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb
ihres Bezirkes in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind,
muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Bei
der Mittelverteilung dürfen nur solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit leisten.
Von den Sportvereinen wird eine Beteiligung an den Kosten der Sporthallen und Sportplätze
in Höhe von 150,00 € pro Verein für das Jahr 2005 gefordert.
Sachdarstellung:
Im Verwaltungshaushalt 2005 stehen für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
7.750,00 € zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2000 - TOP 3 – wurden
von diesem Betrag bisher 375,00 € anlässlich des 75-jährigen Vereinsjubiläums des FC
Keldenich und 500,00 € anlässlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums des Musikvereins
Keldenich ausgezahlt.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt,
über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihrem Bezirk
wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden.
Vorlagen-Nr. 101/2005
Seite 2
Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein
im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Gemäß Beschluss des Rates vom 28.06.2005 werden die Mittel ab dem Haushaltsjahr 2005
im Unterabschnitt 451 (Jugendarbeit) veranschlagt. Bei der Mittelverteilung dürfen deshalb
nur noch solche Vereine berücksichtigt werden, die Jugendarbeit leisten.
Die von den Sportvereinen zu zahlende Beteiligung an den Nebenkosten der Sporthallen
und Sportplätze wurde lt. Ratsbeschluss vom 28.06.2005 von 50,00 € auf 150,00 € pro Verein erhöht und wird mit den Zuschüssen verrechnet.