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Beschlusstext (Verschuldung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
44 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Verschuldung des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Der Kreistag beschließt: 1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Schuldentilgung a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T € gerundet. 2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt. 3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden, wird im Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen innerer Darlehen aus Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren. 4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunalfinanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden. Abstimmungsergebnis zu Ziffern 1 – 3: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen und