Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
44 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Kreistag beschließt:
1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Schuldentilgung
a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und
b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T €
gerundet.
2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt.
3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden,
wird im Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein
Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen
innerer Darlehen aus Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren.
4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunalfinanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden.
Abstimmungsergebnis zu Ziffern 1 – 3: Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4:
Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
und