Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
43 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
a)
Gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
03.06.2002 beschließt der Kreistag, dass mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2001 der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 9.448.635,31
€ der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zugeführt wird (§ 28 Abs. 1 SpkG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr
2001 gem. § 27 Abs. 3 SpkG NW Entlastung zu erteilen.
Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Sparkassenverwaltungsrat angehören, nicht mitgewirkt.