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Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück
Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5) Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück
Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 164/2005 13.12.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge 2.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5 Beschlussvorschlag: wird auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss formuliert! Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5, einen Funkmast zu errichten. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Krekel gem. der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage 1). Der geplante Sendemast besteht aus einer Stahlgitterkonstruktion mit einer Gesamthöhe von 36,0 m. Der quadratische Grundriss des Sendemastes ist ca. 1,50 m x 1,50 m groß. An diesem Gittermast sind zwei runde Parabolspiegel mit einem Durchmesser von ca. 60 cm angebracht. Außerdem sind noch zusätzlich drei Rechteckspiegel befestigt, mit jeweils einer Breite von 20 cm und einer Höhe von 80 cm. Die erforderlichen Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW müssen zum Teil durch Ein- tragung einer Baulast auf dem Nachbargrundstück (Parzelle 125) gesichert werden. Vorlagen-Nr. 164/2005 Seite 2 Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Sendemast der Internetversorgung im Bereich Krekel/ Roder /Rüth dienen soll. Die Sendeleistung der Anlage beträgt 100 mW je Antenne. Die angeforderten technischen Daten können der Anlage entnommen werden. Nach Auskunft der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist eine Standortbescheinigung für ortsfeste Funksendeanlagen erst bei einer Leistung ab 10 W (EIRP) erforderlich. Da das Bauvorhaben in der engeren Umgebung eines Denkmals (Kirche und Pfarrhaus) liegt, hat die Untere Denkmalbehörde im Hause das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Bauvoranfrage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.