Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
164/2005
13.12.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
2.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel,
Barbarastraße 5
Beschlussvorschlag:
wird auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss formuliert!
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück
162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5, einen Funkmast zu errichten.
Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Krekel
gem. der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage 1).
Der geplante Sendemast besteht aus einer Stahlgitterkonstruktion mit einer Gesamthöhe
von 36,0 m. Der quadratische Grundriss des Sendemastes ist ca. 1,50 m x 1,50 m groß. An
diesem Gittermast sind zwei runde Parabolspiegel mit einem Durchmesser von ca. 60 cm
angebracht.
Außerdem sind noch zusätzlich drei Rechteckspiegel befestigt, mit jeweils einer Breite von
20 cm und einer Höhe von 80 cm.
Die erforderlichen Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW müssen zum Teil durch Ein- tragung einer Baulast auf dem Nachbargrundstück (Parzelle 125) gesichert werden.
Vorlagen-Nr. 164/2005
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Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Sendemast der Internetversorgung im Bereich
Krekel/ Roder /Rüth dienen soll. Die Sendeleistung der Anlage beträgt 100 mW je Antenne.
Die angeforderten technischen Daten können der Anlage entnommen werden.
Nach Auskunft der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist eine Standortbescheinigung für ortsfeste Funksendeanlagen erst bei einer Leistung ab 10 W (EIRP) erforderlich.
Da das Bauvorhaben in der engeren Umgebung eines Denkmals (Kirche und Pfarrhaus)
liegt, hat die Untere Denkmalbehörde im Hause das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit
der Bitte um Stellungnahme angeschrieben.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Bauvoranfrage der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügt.