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Beschlusstext (Die Vorlage wurde in der Sitzung des JHA am 21.01.2009 von der Tagesordnung abgesetzt.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (Die Vorlage wurde in der Sitzung des JHA am 21.01.2009 von der Tagesordnung abgesetzt.) Beschlusstext (Die Vorlage wurde in der Sitzung des JHA am 21.01.2009 von der Tagesordnung abgesetzt.) Beschlusstext (Die Vorlage wurde in der Sitzung des JHA am 21.01.2009 von der Tagesordnung abgesetzt.)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 28.04.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 11.03.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2009 Freizeit-, Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Fahrten in die Partnerstädte, mehrtägige Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß) Vorlagennummer: 291/2008 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen für 2009 wie folgt fest: 1. Mitarbeiterschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 12,00 € 5,00 € 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer). 3,00 €. 3,00 €. 3. Tagesmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 3,00 € 3,00 € 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 3,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 € Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 5. Fahrten in die Partnerstädte Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: 6,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 6,00 € Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 6. Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung Tagesssatz für eine Teilnehmer aus Wesseling: 10,00 € Tagessatz für einen Betreuer: 3,00 € Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). Zuschussvoraussetzungen für Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung: Teilnehmeralter: 6 –17 Jahre Schriftlicher Antrag im Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling: 2 Wochen vor der Maßnahme Frist Verwendungsnachweis: 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme Veranstaltungsdauer: Mindestens 4-5 Tage ohne Unterbrechung Veranstaltungsort: Wesseling Veranstaltungsart: Offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit 7. Sonderzuschüsse Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2009 Seite 2 Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 7,00 €. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen. 8. d) e) f) Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen: a) Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens 15 Jahre alt sein. b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gefördert. c) Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 17 Jahren gefördert. Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert. Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind:   Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art  Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Zur Förderung der oben genannten Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 26.500,00 € über den städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen. .... ... ..... ... ..... Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2009 Seite 3