Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
24/2006
20.03.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.4
Bauvoranfrage für den Neubau eines Seniorenpflegeheimes auf dem Grundstück
Gemarkung Kall, Flur 8, Flustück 272 (teilweise), gelegen in Kall, Am Hallenbad
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB grundsätzlich erklärt. Die Detailplanung ist
dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss im Rahmen des späteren Bauantragsverfahrens erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen, auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Kall,
Flur 8, Flurstück 272, gelegen in Kall, Am Hallenbad, ein Seniorenpflegeheim für 70 Pflegeplätze zu errichten.
Geplant sind 6 Betreuungseinheiten mit je 11-12 Personen, überwiegend in Einzelzimmern
mit behindertengerechten Bädern, als sog. Hausgemeinschaften. Die Hausgemeinschaften
mit eigener Küche und Aufenthaltsbereich werden von einer Zentraleinheit für Pflegepersonal mit Gemeinschaftstherapie-, und -pflegeeinrichtungen versorgt. Eine kleine Cafeteria soll
für Besucher und den Kontakt nach außen zur Verfügung stehen.
Das Gebäude wird durchgängig 2-geschossig konzipiert. Auf einen Keller soll verzichtet
werden. Das Gebäude soll in Massivbauweise mit flachgeneigten Dächern, ausladenden
Dachüberständen und großen Fensterflächen inmitten einer seniorengerechten Gartenanlage errichtet werden.
Vorlagen-Nr. 24/2006
Seite 2
Das fragliche Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 “Oben im Auel”.
Die Gemeinde hat im Jahre 2002 die Erschließung des Baugebietes “Oben im Auel” durch
Vertrag gemäß § 124 (1) BauGB einem Erschließungsträger übertragen.
Das Baugebiet wird in mehreren Bauabschnitten erschlossen. Für das Teilstück der Straße
“Am Hallenbad”, worüber die Haupterschließung des Projektes erfolgen soll, ist die Erschließung (Baustraße, Versorgungsleitungen etc.) bereits vorhanden.
Die Planstraße, über die die Feuerwehrzufahrt etc. erfolgen soll, ist noch nicht hergestellt.
Die fragliche Grundstücksfläche ist im Bebauungsplan “Oben im Auel” als Gewerbegebiet
(GE) ausgewiesen.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) können Anlagen für soziale und
gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise in GE-Gebieten zugelassen werden. Die Bauaufsichtsbehörde wird im Einvernehmen mit der Gemeinde über diese Ausnahme entscheiden.
Zudem wird das Staatliche Umweltamt Aachen zur Prüfung des Vorhabens aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wegen des naheliegenden Sägewerksbetriebes beteiligt.
Als Schallschutzmaßnahme ist geplant, auf dem Grünstreifen nördlich und an der südlichen
Grenze begrünte Schallschutzwälle von ca. 1,80 m bis max. 3,50 m Höhe anzulegen.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügt.