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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsantrag gem. § 16 BimSchG hier: Antrag auf Veränderung der stationären Brecher- und Absiebanlage im Schotterwerk in Rinnen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsantrag gem. § 16 BimSchG
hier: Antrag auf Veränderung der stationären Brecher- und Absiebanlage im Schotterwerk in Rinnen) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsantrag gem. § 16 BimSchG
hier: Antrag auf Veränderung der stationären Brecher- und Absiebanlage im Schotterwerk in Rinnen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 28/2006 20.03.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.5 Genehmigungsantrag gem. § 16 BimSchG; hier: Antrag auf Veränderung der stationären Brecher- und Absiebanlage im Schotterwerk in Rinnen Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erklärt das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB für den Antrag auf Veränderung der bisherigen stationären Brecher- und Absiebanlage in eine semimobile Nachbrechanlage, wenn die bisherigen Immissionen nicht erhöht werden. Sachdarstellung: Die Gemeinde wurde mit Verfügung vom 20.02.2006 (Eingang: 28.02.2006) vom Kreis Euskirchen (Abt. 63 Bauen und Wohnen) mit der Bitte angeschrieben, zu dem Antrag gem. § 16 BimSchG aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen. Der Antragsteller beabsichtigt, die alte stationäre Brecheranlage durch eine Semimobile zu ersetzen. Bisher wurde der abgebaute Schotter aus dem Abgrabungsbereich mit LKW´s an die stationäre Brecher- und Absiebanlage innerhalb des Werksgeländes transportiert. Der Antragsteller beabsichtigt nun, diese alte Anlage abzubauen und durch einen semimobilen Nachbrecher zu ersetzen. Die neue Anlage besteht aus folgenden Teilen: Brecher mit Vorabsiebung und Absiebanlage mit Förderbändern Brecher mit Absiebanlagen und Förderbändern Vorlagen-Nr. 28/2006 Seite 2 Die Leistung der neuen Anlage ist identisch mit der Leistung der alten stationären Anlage und ist auf 130 to/h Ausgangsmaterial ausgelegt. Lt. Antrag werden die bisherigen Immissionen nicht erhöht. Die Lärmbelästigung wird reduziert. Durch die Befeuchtung der Übergabestellen und der Prallmühle werden die Staubemissionen verringert. Die Betriebszeiten sind auf Montag-Freitag 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt. Die Prüfung der Immissionen erfolgt durch die Fachbehörde (Staatliches Umweltamt Aachen). Eine Übersichtskarte sowie Fließbilder der Anlagen zum Verfahrensschema, der Vorbrechanlage und der Nachbrechanlage sind als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.