Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
28/2006
20.03.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.5
Genehmigungsantrag gem. § 16 BimSchG;
hier: Antrag auf Veränderung der stationären Brecher- und Absiebanlage im
Schotterwerk in Rinnen
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erklärt das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB
für den Antrag auf Veränderung der bisherigen stationären Brecher- und Absiebanlage in
eine semimobile Nachbrechanlage, wenn die bisherigen Immissionen nicht erhöht werden.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde wurde mit Verfügung vom 20.02.2006 (Eingang: 28.02.2006) vom Kreis Euskirchen (Abt. 63 Bauen und Wohnen) mit der Bitte angeschrieben, zu dem Antrag gem. § 16
BimSchG aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen.
Der Antragsteller beabsichtigt, die alte stationäre Brecheranlage durch eine Semimobile zu
ersetzen.
Bisher wurde der abgebaute Schotter aus dem Abgrabungsbereich mit LKW´s an die stationäre Brecher- und Absiebanlage innerhalb des Werksgeländes transportiert. Der Antragsteller beabsichtigt nun, diese alte Anlage abzubauen und durch einen semimobilen Nachbrecher zu ersetzen.
Die neue Anlage besteht aus folgenden Teilen:
Brecher mit Vorabsiebung und Absiebanlage mit Förderbändern
Brecher mit Absiebanlagen und Förderbändern
Vorlagen-Nr. 28/2006
Seite 2
Die Leistung der neuen Anlage ist identisch mit der Leistung der alten stationären Anlage
und ist auf 130 to/h Ausgangsmaterial ausgelegt.
Lt. Antrag werden die bisherigen Immissionen nicht erhöht.
Die Lärmbelästigung wird reduziert. Durch die Befeuchtung der Übergabestellen und der
Prallmühle werden die Staubemissionen verringert.
Die Betriebszeiten sind auf Montag-Freitag 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 6.00
Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.
Die Prüfung der Immissionen erfolgt durch die Fachbehörde (Staatliches Umweltamt Aachen).
Eine Übersichtskarte sowie Fließbilder der Anlagen zum Verfahrensschema, der Vorbrechanlage und der Nachbrechanlage sind als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.