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Allgemeine Vorlage (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall" hier: Information über die Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken (Ergebnismitteilung) im Rahmen der öffentlichen Auslegung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall"
hier: Information über die Berücksichtigung der eingegangenen
Anregungen und Bedenken (Ergebnismitteilung) im Rahmen
der öffentlichen Auslegung) Allgemeine Vorlage (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall"
hier: Information über die Berücksichtigung der eingegangenen
Anregungen und Bedenken (Ergebnismitteilung) im Rahmen
der öffentlichen Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2005 28.09.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Landschaftsplanverfahren 24 „Kall“ hier: Information über die Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken (Ergebnismitteilung) im Rahmen der öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung und der Vertreter des Kreises Euskirchen werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens Kall erfolgte in der Zeit vom 23.05. bis 24.06.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes (Stand: März 2005). Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss über den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Kall beraten. Es wurde beschlossen zu beantragen, dass die Anregungen und Bedenken aus dem Vorverfahren, die in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.11.2004 (TOP 6 der öffentlichen Sitzung) und 17.01.2005 (TOP 5 der öffentlichen Sitzung) im Landschaftsplan Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wurde beantragt, dass die Flächen, die im Offenlageentwurf mit der Kennzeichnung “Flächen, die seitens der Gemeinde Kall für eine künftige bauliche Nutzung vorgeschlagen wurden. Vorlagen-Nr. 119/2005 Seite 2 Eine Entscheidung hierüber bleibt im FNP-Verfahren vorbehalten” versehen sind und wieder als Landschaftsschutzgebiet dargestellt sind, analog dem Vorentwurf als sog. “Weiße Flächen” dargestellt werden. Der Kreis Euskirchen - Untere Landschaftsbehörde - hat daraufhin alle von den Trägern öffentlicher Belange bzw. von den betroffenen Bürgern eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken im Einzelfall geprüft, fachlich bewertet und mit den Zielen des Landschaftsplanes abgewogen. Die Prüfungen der Unteren Landschaftsbehörde wurden dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 24.08.2005, dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 31.08.2005 und dem Kreistag in seiner Sitzung am 07.09.2005 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Sitzungsvorlage des Kreises für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vom 24.08.2005 sowie der Vorabauszug aus der Niederschrift sind als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Das Ergebnis der Abwägung zu der Stellungnahme der Gemeinde Kall (TÖB-Nr. 043) ist als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die vom Kreis übersandte Zusammenstellung aller eingegangenen Anregungen und Bedenken (TÖB und private Einwender) sowie den Stellungnahmen und Beschlussvor- schlägen werden den Fraktionen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass den Anregungen und Bedenken der Gemeinde nur insoweit Rechnung getragen wird, als die Fläche zwischen Wallenthal und der Bundes-straße (Antrag der FDP-Fraktion) als Fläche ohne Festsetzung dargestellt wird. Im übrigen wurden die Bedenken zurückgewiesen. Der Kreis erklärt jedoch nochmals seine Bereitschaft, im anstehenden FNP-Verfahren konstruktiv bei der Verwirklichung gemeindlicher Belange mitzuwirken. Auf Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr hat der Kreistag am 07.09.2005 - über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung sowie über den entsprechend geänderten Landschaftsplan (Stand August 2005) den Satzungsbeschluss gem. § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) gefasst. Vertreter des Kreises werden in der Sitzung zur Erläuterung und Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.