Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
119/2005
28.09.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Landschaftsplanverfahren 24 „Kall“
hier: Information über die Berücksichtigung der eingegangenen
Anregungen und Bedenken (Ergebnismitteilung) im Rahmen
der öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung und der Vertreter des Kreises Euskirchen werden zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens Kall erfolgte in der Zeit vom 23.05. bis
24.06.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes (Stand: März 2005).
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
15.06.2005 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung hat der
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss über den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des
Landschaftsplanes Kall beraten. Es wurde beschlossen zu beantragen, dass die Anregungen und Bedenken aus dem Vorverfahren, die in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses am 16.11.2004 (TOP 6 der öffentlichen Sitzung) und 17.01.2005 (TOP
5 der öffentlichen Sitzung) im Landschaftsplan Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus wurde beantragt, dass die Flächen, die im Offenlageentwurf mit der Kennzeichnung “Flächen, die seitens der Gemeinde Kall für eine künftige bauliche Nutzung vorgeschlagen wurden.
Vorlagen-Nr. 119/2005
Seite 2
Eine Entscheidung hierüber bleibt im FNP-Verfahren vorbehalten” versehen sind und wieder
als Landschaftsschutzgebiet dargestellt sind, analog dem Vorentwurf als sog. “Weiße Flächen” dargestellt werden.
Der Kreis Euskirchen - Untere Landschaftsbehörde - hat daraufhin alle von den Trägern öffentlicher Belange bzw. von den betroffenen Bürgern eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken im Einzelfall geprüft, fachlich bewertet und mit den Zielen des
Landschaftsplanes abgewogen.
Die Prüfungen der Unteren Landschaftsbehörde wurden dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 24.08.2005, dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 31.08.2005 und dem Kreistag in seiner Sitzung am 07.09.2005
zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Die Sitzungsvorlage des Kreises für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vom
24.08.2005 sowie der Vorabauszug aus der Niederschrift sind als Anlage 1 der Einladung zu
dieser Sitzung beigefügt.
Das Ergebnis der Abwägung zu der Stellungnahme der Gemeinde Kall (TÖB-Nr. 043) ist als
Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die vom Kreis übersandte Zusammenstellung aller eingegangenen Anregungen und Bedenken (TÖB und private Einwender) sowie den Stellungnahmen und Beschlussvor- schlägen
werden den Fraktionen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass den Anregungen und Bedenken der Gemeinde nur insoweit Rechnung getragen wird, als die Fläche zwischen Wallenthal und der Bundes-straße
(Antrag der FDP-Fraktion) als Fläche ohne Festsetzung dargestellt wird. Im übrigen wurden
die Bedenken zurückgewiesen. Der Kreis erklärt jedoch nochmals seine Bereitschaft, im
anstehenden FNP-Verfahren konstruktiv bei der Verwirklichung gemeindlicher Belange mitzuwirken.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr hat der Kreistag am
07.09.2005
-
über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegegangenen Anregungen und
Bedenken gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung sowie
über den entsprechend geänderten Landschaftsplan (Stand August 2005) den Satzungsbeschluss gem. § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)
gefasst.
Vertreter des Kreises werden in der Sitzung zur Erläuterung und Beantwortung von Fragen
zur Verfügung stehen.