Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.04.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 13.04.2010 um 18:05 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
3.
25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Brandenburger Straße)
Vorlagennummer: 50/2010
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Brandenburger Straße)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung
mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW
2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) –
Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22.
November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am ........
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Brandenburger Straße“ – von Fuchsweg bis Klobbotzstraße – in WesselingKeldenich ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne
den ab dem Einmündungsbereich Fuchsweg auf einer Länge von ca. 40 m (auf der westlichen
Straßenseite) bzw. auf einer Länge von ca. 95 m (auf der östlichen Straßenseite) fehlenden
Gehweg endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in
Kraft.
Einstimmig, 2 Enthaltung(en)