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Beschlusstext (25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße))

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 22.04.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 13.04.2010 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 3. 25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße) Vorlagennummer: 50/2010 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am ........ folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Brandenburger Straße“ – von Fuchsweg bis Klobbotzstraße – in WesselingKeldenich ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den ab dem Einmündungsbereich Fuchsweg auf einer Länge von ca. 40 m (auf der westlichen Straßenseite) bzw. auf einer Länge von ca. 95 m (auf der östlichen Straßenseite) fehlenden Gehweg endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 2 Enthaltung(en)