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Allgemeine Vorlage (Vorschläge für die Bestellung von Wildschadenschätzern)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 168/2005 20.12.2005 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 3 Vorschläge für die Bestellung von Wildschadenschätzern Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Wilhelm Cremer, Sistig, für das Amt des Wildschadenschätzers und Herrn Karl Josef Winter, Scheven, für das Amt des stellv. Wildschadenschätzers vorzuschlagen. Sachdarstellung: Gem § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz NRW sind zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden durch die Untere Jagdbehörde Wildschadenschätzer zu bestellen. Für jede Gemeinde sind mind. ein Schätzer und ein Stellvertreter widerruflich für 5 Jahre zu bestellen. Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit des Wildschadenschätzers Wilhelm Cremer und des stellv. Wildschadenschätzers Karl Josef Winter endet im Dezember 2005 bzw. im Januar 2006. Die Untere Jagdbehörde bittet um Vorschläge für die Bestellung oder Wiederbestellung der Wildschadenschätzer. Herr Wilhelm Cremer und Herr Karl Josef Winter sind bereit, das Amt des Wildschadenschätzers weiter auszuüben. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 168/2005 20.12.2005 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 4 Vorschläge für die Bestellung von Wildschadenschätzern Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2005 – TOP 3 - beschließt der Rat, Herrn Wilhelm Cremer, Sistig, für das Amt des Wildschadenschätzers und Herrn Karl Josef Winter, Scheven, für das Amt des stellv. Wildschadenschätzers vorzuschlagen. Sachdarstellung: Gem § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz NRW sind zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden durch die Untere Jagdbehörde Wildschadenschätzer zu bestellen. Für jede Gemeinde sind mind. ein Schätzer und ein Stellvertreter widerruflich für 5 Jahre zu bestellen. Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit des Wildschadenschätzers Wilhelm Cremer und des stellv. Wildschadenschätzers Karl Josef Winter endet im Dezember 2005 bzw. im Januar 2006. Die Untere Jagdbehörde bittet um Vorschläge für die Bestellung oder Wiederbestellung der Wildschadenschätzer. Herr Wilhelm Cremer und Herr Karl Josef Winter sind bereit, das Amt des Wildschadenschätzers weiter auszuüben.