Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
168/2005
20.12.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
3
Vorschläge für die Bestellung von Wildschadenschätzern
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Wilhelm Cremer, Sistig, für das
Amt des Wildschadenschätzers und Herrn Karl Josef Winter, Scheven, für das Amt des
stellv. Wildschadenschätzers vorzuschlagen.
Sachdarstellung:
Gem § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz NRW sind zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden durch die Untere Jagdbehörde Wildschadenschätzer zu bestellen.
Für jede Gemeinde sind mind. ein Schätzer und ein Stellvertreter widerruflich für 5 Jahre zu
bestellen. Wiederbestellung ist zulässig.
Die Amtszeit des Wildschadenschätzers Wilhelm Cremer und des stellv. Wildschadenschätzers Karl Josef Winter endet im Dezember 2005 bzw. im Januar 2006.
Die Untere Jagdbehörde bittet um Vorschläge für die Bestellung oder Wiederbestellung der
Wildschadenschätzer.
Herr Wilhelm Cremer und Herr Karl Josef Winter sind bereit, das Amt des Wildschadenschätzers weiter auszuüben.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
168/2005
20.12.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Poth
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
4
Vorschläge für die Bestellung von Wildschadenschätzern
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2005 – TOP 3 - beschließt der Rat, Herrn Wilhelm Cremer, Sistig, für das Amt des Wildschadenschätzers und
Herrn Karl Josef Winter, Scheven, für das Amt des stellv. Wildschadenschätzers vorzuschlagen.
Sachdarstellung:
Gem § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz NRW sind zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden durch die Untere Jagdbehörde Wildschadenschätzer zu bestellen.
Für jede Gemeinde sind mind. ein Schätzer und ein Stellvertreter widerruflich für 5 Jahre zu
bestellen. Wiederbestellung ist zulässig.
Die Amtszeit des Wildschadenschätzers Wilhelm Cremer und des stellv. Wildschadenschätzers Karl Josef Winter endet im Dezember 2005 bzw. im Januar 2006.
Die Untere Jagdbehörde bittet um Vorschläge für die Bestellung oder Wiederbestellung der
Wildschadenschätzer.
Herr Wilhelm Cremer und Herr Karl Josef Winter sind bereit, das Amt des Wildschadenschätzers weiter auszuüben.