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Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
25.07.12, 18:02
Aktualisiert
28.08.12, 18:00
Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011) Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Rates am Dienstag, den 03.07.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr TOP Betreff 3 Beratung und Beschlussfassung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 Herr Spielmanns erläutert nochmals den Standpunkt der FWG-Fraktion zu den Kindergartenbeiträgen und stellt fest, dass die FWG-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Dr. Kippels stellt fest, dass es in dieser Angelegenheit ein eindeutiges Votum seitens des Jugendhilfeausschusses gebe und die CDU-Fraktion sich daher für den Beschlussvorschlag ausspreche. Sodann lässt Bürgermeister Koerdt über folgenden Beschluss abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt zum 01.08.2012 die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom 18.10.2011 unter Benennung folgender Parameter - Alter des Kindes über 3 Jahre 2 bis 3 Jahre unter 2 Jahren - 100 % - 140 % - 160 % - Betreuungsumfang des Kindes 35 h/ Woche - 100 % 45 h/ Woche - 145 % 25 h/ Woche - 75 % - Einkommensfaktor progressive Faktorierung (Basis 36 € `Standard´; bis zur Einkommensstufe 4a - über 49.000 € - beträgt der Faktor 0,24 %, ab der der Einkommensstufe 5 - über 55.000 € - 0,32 %) - Geschwisterkinder grundsätzlich beitragsfrei, sofern nicht bereits Beitragsbefreiung durch Kibiz im letzten Jahr vor der Einschulung; bei gleichzeitigem Besuch einer Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle, werden nur für das Kind mit dem rechnerisch höchsten Beitrag Gebühren erhoben Darüber hinaus werden die Stundensätze für die Betreuung in Tagespflegestellen zum 01.08.2012 wie folgt angepasst: - 4,- € je Stunde für Kinder über drei Jahre, - 5,- € je Stunde für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren und - 6,- € für Kinder unter 2 Jahren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.07.2012 Seite 2