Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
25.07.12, 18:02
Aktualisiert
28.08.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 21. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 03.07.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:40 Uhr
TOP
Betreff
3
Beratung und Beschlussfassung der ersten Satzung der Stadt Bedburg über die
Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
in Bedburg vom 18.10.2011
Herr Spielmanns erläutert nochmals den Standpunkt der FWG-Fraktion zu den
Kindergartenbeiträgen und stellt fest, dass die FWG-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht
zustimmen werde.
Dr. Kippels stellt fest, dass es in dieser Angelegenheit ein eindeutiges Votum
seitens des
Jugendhilfeausschusses gebe und die CDU-Fraktion sich daher für den Beschlussvorschlag
ausspreche.
Sodann lässt Bürgermeister Koerdt über folgenden Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt zum 01.08.2012 die der Niederschrift als Anlage 1
beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von
Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bedburg vom
18.10.2011 unter Benennung folgender Parameter
- Alter des Kindes
über 3 Jahre
2 bis 3 Jahre
unter 2 Jahren
- 100 %
- 140 %
- 160 %
- Betreuungsumfang des Kindes
35 h/ Woche
- 100 %
45 h/ Woche
- 145 %
25 h/ Woche
- 75 %
- Einkommensfaktor
progressive Faktorierung
(Basis 36 € `Standard´; bis zur Einkommensstufe 4a - über
49.000 € - beträgt der Faktor 0,24 %, ab der der
Einkommensstufe 5 - über 55.000 € - 0,32 %)
- Geschwisterkinder
grundsätzlich beitragsfrei, sofern nicht bereits Beitragsbefreiung
durch Kibiz im letzten Jahr vor der Einschulung; bei gleichzeitigem
Besuch einer Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle, werden nur
für das Kind mit dem rechnerisch höchsten Beitrag Gebühren
erhoben
Darüber hinaus werden die Stundensätze für die Betreuung in Tagespflegestellen zum 01.08.2012
wie folgt angepasst:
- 4,- € je Stunde für Kinder über drei Jahre,
- 5,- € je Stunde für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren und
- 6,- € für Kinder unter 2 Jahren.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür
Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.07.2012
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