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Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
25.07.12, 18:02
Aktualisiert
28.08.12, 18:00
Beschlusstext (45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg
– Windpark Königshovener Höhe –
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Rates am Dienstag, den 03.07.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr TOP Betreff 8 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg – Windpark Königshovener Höhe – a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des abschließenden Beschlusses über den Flächennutzungsplan Herr Stefan Merx weist auf die Gefahr hin, dass durch den weiteren Ausbau der Windenergie das Stromnetz die kritische 50Hertz- oder sogar 52Hertzgrenze überschreiten könne. Letztere hätte z. B. den Zusammenbruch des kompletten Stromnetzes zur Folge. Aus diesem Grund spricht er sich gegen den weiteren Ausbau der Windenergie aus. Bürgermeister Koerdt weist darauf hin, dass die politische Beschlussfassung und Entscheidung für den weiteren Ausbau schon gefallen sei. Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste –. b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den abschließenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)