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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
3/2006
21.03.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes
Industrie- und Gewerbegebiet) gem. § 13 BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der erneuten sachlich eingeschränkten
öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der erneuten sachlich eingeschränkten öffentlichen Auslegung (gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden
zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20.03.2006 – TOP 4 -, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20.03.2006 – TOP 4 - die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Kall Nr. 8 “Steinbusch” gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die
Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt.
Vorlagen-Nr. 3/2006
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und dem Vorsitzenden
des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe sollte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einen Vorschlag zur planungsrechtlichen Steuerung
des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet erarbeiten.
Ergebnis der Beratung in der Arbeitsgruppe und der Abstimmung mit der Bezirksregierung
war, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf beschränken will, die Bereiche,
wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich
dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser
Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und
der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem
Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist.
Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind.
Aufgrund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden.
Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 den Aufstellungsbeschluss für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 gefasst.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2)
BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02 bis einschließlich 29.03.2005 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
15.02.2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die Arbeitsgruppe hat am 09.05.2005 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beraten und einen Beschlussentwurf für den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erarbeitet.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 - Punkt 7 der
öffentlichen Sitzung - wurde zunächst beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen, da aufgrund des in der Sitzung vorgetragenen Antrages der SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf
in den Fraktionen bestand.
Auf Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005 - Punkt 5
der öffentlichen Sitzung - hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 30.08.2005 Punkt 3 der öffentlichen Sitzung - über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beschlossen. Es wurde gleichzeitig beschlossen, den Plangeltungsbereich der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” neu festzulegen und die textlichen
Festsetzungen in einigen Teilbereichen zu modifizieren. Der Rat hat daraufhin die erneute
sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen. Die geänderten bzw. ergänzten Teile der Bebauungsplanänderung sind der beigefügten Auflistung
(Anlage 3) zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 3/2006
Seite 3
Die erneute sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Dezember 2005 bis einschließlich 05. Januar 2006 statt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.11.2005
von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der eneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 4)
sowie die Begründung zur Bebauungsplanänderung und die textlichen Festsetzungen (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
20.032006 – TOP 4 – vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet.
Seite 4
Vorlagen-Nr. 3/2006
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
3/2006
20.03.2006
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes
Industrie- und Gewerbegebiet) gem. § 13 BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der erneuten sachlich eingeschränkten
öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der erneuten sachlich eingeschränkten öffentlichen Auslegung (gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden
zur Kenntnis genommen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen
bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 13. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig festgelegt.
Vorlagen-Nr. 3/2006
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und dem Vorsitzenden
des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe sollte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einen Vorschlag zur planungsrechtlichen Steuerung
des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet erarbeiten.
Ergebnis der Beratung in der Arbeitsgruppe und der Abstimmung mit der Bezirksregierung
war, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf beschränken will, die Bereiche,
wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich
dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser
Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und
der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem
Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist.
Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind.
Aufgrund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden.
Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 den Aufstellungsbeschluss für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 gefasst.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2)
BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02 bis einschließlich 29.03.2005 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
15.02.2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die Arbeitsgruppe hat am 09.05.2005 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beraten und einen Beschlussentwurf für den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss erarbeitet.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 - Punkt 7 der
öffentlichen Sitzung - wurde zunächst beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen, da aufgrund des in der Sitzung vorgetragenen Antrages der SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf
in den Fraktionen bestand.
Auf Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005 - Punkt 5
der öffentlichen Sitzung - hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 30.08.2005 Punkt 3 der öffentlichen Sitzung - über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beschlossen. Es wurde gleichzeitig beschlossen, den Plangeltungsbereich der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” neu festzulegen und die textlichen
Festsetzungen in einigen Teilbereichen zu modifizieren. Der Rat hat daraufhin die erneute
sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen. Die geänderten bzw. ergänzten Teile der Bebauungsplanänderung sind der beigefügten Auflistung
(Anlage 3) zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 3/2006
Seite 6
Die erneute sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Dezember 2005 bis einschließlich 05. Januar 2006 statt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.11.2005
von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der eneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 4)
sowie die Begründung zur Bebauungsplanänderung und die textlichen Festsetzungen (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung am 6.02.2006 von der Tagesordnung
abgesetzt, da der Ausschussvorsitzende Erhard Sohn befangen ist und der stellv. Vorsitzende, Herr Karl Hansen, nicht anwesend war.
Die Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Einladung zur Sitzung am
6.02.2006 beigefügt.