Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 25. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 29.11.2007:
10. 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Beratung über die weiteren Auswirkungen der gutachterlichen Stellungnahme
zur Altablagerung "Mühlenstraße" auf die Planung
- Festlegung von Festsetzungen
TA Knipping erklärt, dass es in der Bauleitplanung eine gewisse Verpflichtung zur Vorsorge aber auch
zur Absicherung der Gemeinde, hinsichtlich Entschädigungsansprüchen und der Gefahrenabwehr, gibt.
Aus diesem Grund seien heute weitere Vorgaben für spezielle Grundstücke -im Hinblick auf die
Auswirkung des Altdeponats auf diese Grundstücksflächen- entwickelt worden. Diese vorgenommenen
Festsetzungen basieren auf der gutachterlichen Stellungnahme des Büros Dr. Kerth und Lampe GEOInformatic GmbH.
Es werden u.a. Festsetzungen getroffen, die insbesondere einen Ausschluss jeglicher Art von
Nebenanlagen und Garagen zwischen den Baugrenzen und der Altablagerung vorsehen. Darüber
hinaus werden Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet untersagt. Die aufgenommenen Hinweise
informieren darüber, so TA Knipping, dass auf bestimmten Flächen bei einer Bebauung besondere
Maßnahmen erforderlich werden könnten. In dem Zusammenhang wird von der Nutzung des
Grundwassers abgeraten und für ein Grundstück sogar die Nutzung des Gartens als Nutzgarten
ausgeschlossen.
AM Baltschun erkundigt sich, ob die betroffenen Anwohner bereits informiert worden seien. TA Knipping
antwortet, dass bereits Gespräche mit einigen Einwohner geführt worden seien, allerdings sei niemand
diesbezüglich angeschrieben worden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit finde natürlich noch statt.
AV Puchert-Blöbaum ergänzt, dass derzeit die Basis für das weitere formelle Verfahren geschaffen
werde.
Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, möglichst schnell mit den betroffenen Bürgern
Kontakt aufzunehmen. Dies sei denkbar im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der Verwaltung,
hier: Verwaltung Vorort“ oder in Form einer Bürgerversammlung.
Nach kurzer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, die Beteiligung der Öffentlichkeit
in diesem Verfahren in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
AV Puchert-Blöbaum lässt wie folgt beschließen:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die vorliegende Skizze als Grundlage für das weitere
Verfahren zu nehmen. Die frühzeitige Beteiligung soll als Bürgerversammlung erfolgen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -