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Beschlußtext (Festsetzungen in der Gemeinde Leopoldshöhe bezüglich Einfriedigungen in den Bebauungsplänen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Festsetzungen in der Gemeinde Leopoldshöhe bezüglich Einfriedigungen in den Bebauungsplänen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 25. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 29.11.2007: 4. Festsetzungen in der Gemeinde Leopoldshöhe bezüglich Einfriedigungen in den Bebauungsplänen Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, zukünftig eine einheitliche Festsetzung hinsichtlich der Einfriedungen in den Bebauungsplänen zu erreichen. Eine gute Vorgabe bieten die neuen Bebauungspläne „Brunsheide-Süd“ und „Waldstraße“. Im Anschluss an eine Diskussion bezüglich der Zulässigkeit von Mauern und deren Höhe, weist AM Dudek auf die Bauordnung NRW hin. Wenn ein Gesetz so eine Art von Einfriedung zulasse, dann solle dass auch in Leopoldshöhe gelten. Er ergänzt, dass auch er die Festsetzungen in den eben genannten Bebauungsplänen für sehr sinnvoll halte. Im Anschluss formuliert AV Puchert-Blöbaum folgenden Beschlussvorschlag: Beschluss: Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen und bei zukünftigen Änderungen von Bebauungsplänen sind die Festsetzungen bezüglich Einfriedungen den Festsetzungen der Bebauungspläne „BrunsheideSüd“ und „Waldstraße“ anzupassen. Beratungsergebnis: - einstimmig -