Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 25. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 29.11.2007:
7.
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
AM Pankoke erkundigt sich, warum die jetzige Änderung des Bebauungsplanes nicht auch eine
Änderung der veralterten Festsetzungen, wie z.B: nur weißer Außenputz, beinhaltet.
TA Raddatz weist darauf hin, dass es in dieser Änderung nur um die Herausnahme der festgesetzten
Bäume gehe und die anderen Festsetzungen aus dem geltenden Bebauungsplan übernommen worden
seien. Eine Änderung von weiteren Festsetzungen sei natürlich ebenfalls möglich.
In dem Zusammenhang schlägt AV Puchert-Blöbaum vor, die Festsetzungen hinsichtlich der Farbe der
Dachpfannen ganz zu streichen und die Drempelhöhe von 0,60 m auf 1,00 m zu erhöhen.
In Bezug auf die in den Bebauungsplänen festgesetzten Drempelhöhen, schlägt AM Baltschun vor, hier
zukünftig einheitlich zu verfahren, ähnlich wie der Ausschuss es heute bei den Einfriedungen
beschlossen hat.
TA Raddatz weist darauf hin, dass in den neu aufgestellten Bebauungsplänen (z.B. Waldstraße) keine
Drempelhöhen mehr festgesetzt worden sind.
Im Geltungsbereich des jetzt zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“, so TA Raddatz,
haben bezüglich der Drempelhöhe schon Diskussionen stattgefunden. Im Rahmen eines
Abweichungsantrages ist bereits eine Drempelhöhe von 0,90 m genehmigt worden. Die Änderung
dieser Festsetzung dürfte somit kein Problem darstellen.
AM Gräfe regt an, wenn weitere Änderungen von Festsetzungen vorgenommen werden, dann sollten
auch die Festsetzungen zu den Einfriedungen -entsprechend dem heutigen Beschluss zu TOP 5geändert werden.
AM Pankoke erkundigt sich, ob die Festsetzung zu den überbaubaren Flächen dahingehend geändert
werden könne, dass Garagen und Carports zukünftig auch außerhalb überbaubarer Fläche zulässig
seien.
TA Raddatz rät von einer Änderung der überbaubaren Fläche ab, da dann eine neue
Ausgleichsberechnung stattfinden müsse. Außerdem stehen ausreichende Baumöglichkeiten für
Carports und Garagen innerhalb des Geltungsbereiches zur Verfügung.
Neben der beantragten Bebauungsplanänderung fasst AV Puchert-Blöbaum die weiteren
Änderungsvorschläge der Ausschussmitglieder zusammen:
- III 3 Außenhaut, hier: Herausnahme der Farbe für den Außenputz,
- III 4. Dächer, hier: Herausnahme der Farbe der Dachpfannen,
- III 5. Drempelhöhe, hier: Änderung der Drempelhöhe auf max. 1,00 m,
- IV Einfriedungen, hier: Anpassung der Festsetzungen zu den Einfriedungen entsprechend dem
heutigen Beschluss zu TOP 5.
Da von Seiten der Ausschussmitglieder keine weiteren Ergänzungen gewünscht werden, lässt AV
Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen:
Beschluss:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt unter Berücksichtigung der protokollierten
Änderungswünsche die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07
„Holzkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
13 BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -