Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,2 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 25. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 29.11.2007:
8.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr 04/06 "Birken-Süd" bzw. Erwerb einer
öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Greste
AM Gräfe erklärt, dass die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass diese Fläche nicht in das
öffentliche Eigentum übernommen werden solle. Er erkundigt sich, ob im Rahmen einer
Nachverdichtung eine vernünftige Bebauung des Grundstückes -unter Berücksichtigung einer gängigen
GRZ- denkbar sei. TA Knipping erläutert, dass das Nachbarflurstück 218 geteilt werden könne und in
Verbindung mit der diskutierten Fläche sowie einer GRZ von 0,4 eine Bebauung durchaus möglich sei.
AV Puchert-Blöbaum erinnert an die Aussage des Interessenten, welcher die Fläche erwerben und als
Gartenland nutzen möchte. Eine Festsetzung als private Grünfläche sei in dem Zusammenhang dann
sinnvoll. Weiter gibt er zu bedenken, dass derzeit wieder Werbung für das bereits genehmigte
Mehrfamilienhaus -auf dem benachbarten Grundstück- gemacht werde. Es sei durchaus denkbar, so
führt er weiter aus, dass von den Investoren versucht werde, ein Wegerecht über diese Fläche zu
erhalten, um eine bessere Vermarktung der Wohnungen zu erreichen.
Dem schließt sich AM Hannen an. Mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über das Flurstück 977 sei
dem Bauherren des Mehrfamilienhauses optimal geholfen.
AM Dr. Bruck hält eine Nachverdichtung in diesem Bereich ebenfalls für sinnvoll. Er erkundigt sich, ob
man mittels einer Festsetzung verhindern könne, dass ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf diesem
Grundstück erteilt werden könne.
TA Knipping erklärt, dass durch eine Änderung des Bebauungsplanes natürlich Einfluß auf die
zukünftige Nutzung der Fläche genommen werden könne (z.B. Festsetzung als Baufläche,
Gartenfläche, Zuwegung). Sie ergänzt, wenn die Gemeinde Leopoldshöhe kein Vorkaufsrecht ausübt,
müsse der Bebauungsplan geändert werden, da dadurch signalisiert werde, dass kein Interesse an der
Grünfläche besteht.
FBL Oortman kann sich vorstellen, dass die Gemeinde das Grundstück vorerst erwirbt, um bei der
weiteren Veräußerung der Fläche Einfluss zu haben.
Die CDU-Fraktion hält eine erneute Beratung in den Fraktionen für notwendig. Da kein besonderer
Zeitdruck besteht, schlägt AV Puchert-Blöbaum eine Vertagung der Beschlussfassung vor.
Da noch Diskussionsbedarf besteht, stimmen die Ausschussmitglieder einer Vertagung der
Beschlussfassung einstimmig zu.