Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
161/2005
13.12.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
2 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
2.1 Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche
Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210,
gelegen Frohnrath, Rotdornweg
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 17. Januar 2005 - Punkt 4.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und vom 15.
Juni 2005 - Punkt 2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -.
In der Sitzung am 15.06.2005 wurde beschlossen, das Einvernehmen für die geplante Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte unter der Maßgabe zu erklären, dass das Bauvorhaben auf dem Grundstück bis unterhalb der Waldfläche (Richtung Prethof) verschoben wird.
Bezüglich der Waldfläche wurden auch vom Staatlichen Forstamt Bedenken erhoben.
Eine Verschiebung der landwirtschaftlichen Halle Richtung Prethof hat sich für die Antragsteller u.a. aus den nachfolgend aufgeführten Gründen als probematisch erwiesen:
- Topographie
- gemeindliche Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück
- bestehendes Fahrsilo.
Am 15. November 2005 fand dann eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Staatlichen
Forstamtes Euskirchen und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen statt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Staatliche Forstamt dem beantragten Standort zu-
Vorlagen-Nr. 161/2005
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stimmt, sofern die Antragsteller eine Erklärung abgeben, dass keine Ansprüche gegen die
Behörden geltend gemacht werden für den Fall, dass Schäden an der Lagerhalle durch umstürzende Bäume entstehen sollten. Eine entsprechende Erklärung wurde bereits vom Bauherrn unterschrieben.
Unter den vorgenannten Aspekten bittet die Bauaufsichtsbehörde die Gemeinde nunmehr
mit Verfügung vom 21. November 2005 ihre Entscheidung vom 15. Juni 2005 nochmals zu
überdenken und das Einvernehmen zu dem beantragten Standort zu erklären.
Die Verwaltung schlägt dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, das Einvernehmen
uneingeschränkt zu dem beantragten Bauvorhaben zu erklären.
Ein Lageplan mit Einzeichnung des Bauvorhabens und eine Luftbildaufnahme ist der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Im übrigen wird auf die Unterlagen verwiesen, die mit der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 15.06.2005 verschickt worden sind.