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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210, gelegen Frohnrath, Rotdornweg)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte
auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210, gelegen Frohnrath, Rotdornweg) Allgemeine Vorlage (Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte
auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210, gelegen Frohnrath, Rotdornweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 161/2005 13.12.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 2 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge 2.1 Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210, gelegen Frohnrath, Rotdornweg Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 17. Januar 2005 - Punkt 4.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und vom 15. Juni 2005 - Punkt 2.1 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In der Sitzung am 15.06.2005 wurde beschlossen, das Einvernehmen für die geplante Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte unter der Maßgabe zu erklären, dass das Bauvorhaben auf dem Grundstück bis unterhalb der Waldfläche (Richtung Prethof) verschoben wird. Bezüglich der Waldfläche wurden auch vom Staatlichen Forstamt Bedenken erhoben. Eine Verschiebung der landwirtschaftlichen Halle Richtung Prethof hat sich für die Antragsteller u.a. aus den nachfolgend aufgeführten Gründen als probematisch erwiesen: - Topographie - gemeindliche Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück - bestehendes Fahrsilo. Am 15. November 2005 fand dann eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Staatlichen Forstamtes Euskirchen und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen statt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Staatliche Forstamt dem beantragten Standort zu- Vorlagen-Nr. 161/2005 Seite 2 stimmt, sofern die Antragsteller eine Erklärung abgeben, dass keine Ansprüche gegen die Behörden geltend gemacht werden für den Fall, dass Schäden an der Lagerhalle durch umstürzende Bäume entstehen sollten. Eine entsprechende Erklärung wurde bereits vom Bauherrn unterschrieben. Unter den vorgenannten Aspekten bittet die Bauaufsichtsbehörde die Gemeinde nunmehr mit Verfügung vom 21. November 2005 ihre Entscheidung vom 15. Juni 2005 nochmals zu überdenken und das Einvernehmen zu dem beantragten Standort zu erklären. Die Verwaltung schlägt dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor, das Einvernehmen uneingeschränkt zu dem beantragten Bauvorhaben zu erklären. Ein Lageplan mit Einzeichnung des Bauvorhabens und eine Luftbildaufnahme ist der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Im übrigen wird auf die Unterlagen verwiesen, die mit der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 15.06.2005 verschickt worden sind.