Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
138/2005
08.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2.2
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2006 für die
kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung
ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich
„Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2006 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und
„Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
138/2005
15.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8.2
Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2005 – TOP 2.2 - beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2006 für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und „Friedhöfe“ nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2006 ist in den Teilbereichen „Bestattungen“ und
„Friedhöfe“ des Gebührenhaushalts „Bestattungswesen“ eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Im Teilbereich „Leichenhallen“ wird von einer Gebührenerhöhung abgesehen.