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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall  für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall  für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall  für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall  für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2006 21.03.2006 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 6.02.2006 – Punkt 6 der Tagesordnung - die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der Änderungsbereich wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Sachdarstellung: Der Antragsteller hat am 01.11.2005 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines BiomasseHeizkraftwerkes (bzw. Holzhackschnitzelheizung) auf dem Anwesen des “Hermann-JosefHauses” in Urft eingereicht. Nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen ist es für die Genehmigung des Antrages erforderlich, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall geändert wird. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde erst im Jahre 2003 mit der 24. Änderung für die Erweiterung des Hermann-Josef-Hauses (Neubau eines Kinderbauernhofes mit artgerechter Tierhaltung als therapeutische Maßnahme für die Kinder) in diesem Bereich modifiziert. Vorlagen-Nr. 13/2006 Seite 2 Zur Realiserung des geplanten Biomasse-Heizkraftwerkes (Hackschnitzelheizung) auf dem Gelände des Hermann-Josef-Hauses in Urft, ist es nunmehr erforderlich, den Flächennutzungsplan erneut in diesem Bereich zu ändern. Geplant ist nunmehr, einen Teilbereich der mit der 24. Änderung des FNP festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Spielplatz” sowie der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Therapeutisches Reiten” in “Fläche für Versorgungsanlagen” mit der Zweckbestimmung “Wärme und Elektrizität” umzuwidmen. Der Geschäftsführer des Hermann-Josef-Hauses in Urft hat der Gemeinde schriftlich bestätigt, dass er mit der Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Gelände des HermannJosef-Hauses in Urft für die Errichtung der Anlage einverstanden ist. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurde bereits bestätigt, dass seitens der ULB und des Trägers der Landschaftsplanung keine Bedenken gegen die Anlage bestehen. Die landesplanerische Bestätigung (Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz) für die Flächennutzungsplanänderung muss jedoch noch bei der Bezirksregierung in Köln eingeholt werden. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 6.02.2006 – TOP 6 – vorberaten. Seite 3 Vorlagen-Nr. 13/2006 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2006 07.02.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den RAT Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall für die Errichtung eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB zu beschließen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsitigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der Änderungsbereich wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Sachdarstellung: Der Antragsteller hat am 01.11.2005 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines BiomasseHeizkraftwerkes (bzw. Holzhackschnitzelheizung) auf dem Anwesen des “Hermann-JosefHauses” in Urft eingereicht. Nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen ist es für die Genehmigung des Antrages erforderlich, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall geändert wird. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde erst im Jahre 2003 mit der 24. Änderung für die Erweiterung des Hermann-Josef-Hauses Vorlagen-Nr. 13/2006 Seite 4 (Neubau eines Kinderbauernhofes mit artgerechter Tierhaltung als therapeutische Maßnahme für die Kinder) in diesem Bereich modifiziert. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Bauvoranfrage der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage 2 beigefügt. Zur Realiserung des geplanten Biomasse-Heizkraftwerkes (Hackschnitzelheizung) auf dem Gelände des Hermann-Josef-Hauses in Urft, ist es nunmehr erforderlich, den Flächennutzungsplan erneut in diesem Bereich zu ändern. Geplant ist nunmehr, einen Teilbereich der mit der 24. Änderung des FNP festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Spielplatz” sowie der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “Therapeutisches Reiten” in “Fläche für Versorgungsanlagen” mit der Zweckbestimmung “Wärme und Elektrizität” umzuwidmen. Der Geschäftsführer des Hermann-Josef-Hauses in Urft hat der Gemeinde schriftlich bestätigt, dass er mit der Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Gelände des HermannJosef-Hauses in Urft für die Errichtung der Anlage einverstanden ist. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurde bereits bestätigt, dass seitens der ULB und des Trägers der Landschaftsplanung keine Bedenken gegen die Anlage bestehen. Die landesplanerische Bestätigung (Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz) für die Flächennutzungsplanänderung muss jedoch noch bei der Bezirksregierung in Köln eingeholt werden. Die Flächennutzungsplanänderung wird in der Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt.