Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
13/2006
21.03.2006
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall für die Errichtung
eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 6.02.2006 – Punkt 6 der Tagesordnung - die Aufstellung der
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der Änderungsbereich wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller hat am 01.11.2005 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines BiomasseHeizkraftwerkes (bzw. Holzhackschnitzelheizung) auf dem Anwesen des “Hermann-JosefHauses” in Urft eingereicht. Nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen ist es für die Genehmigung des Antrages erforderlich, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall geändert wird. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde
erst im Jahre 2003 mit der 24. Änderung für die Erweiterung des Hermann-Josef-Hauses
(Neubau eines Kinderbauernhofes mit artgerechter Tierhaltung als therapeutische Maßnahme für die Kinder) in diesem Bereich modifiziert.
Vorlagen-Nr. 13/2006
Seite 2
Zur Realiserung des geplanten Biomasse-Heizkraftwerkes (Hackschnitzelheizung) auf dem
Gelände des Hermann-Josef-Hauses in Urft, ist es nunmehr erforderlich, den Flächennutzungsplan erneut in diesem Bereich zu ändern.
Geplant ist nunmehr, einen Teilbereich der mit der 24. Änderung des FNP festgesetzten
Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Spielplatz” sowie der Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung “Therapeutisches Reiten” in “Fläche für Versorgungsanlagen” mit der
Zweckbestimmung “Wärme und Elektrizität” umzuwidmen.
Der Geschäftsführer des Hermann-Josef-Hauses in Urft hat der Gemeinde schriftlich bestätigt, dass er mit der Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Gelände des HermannJosef-Hauses in Urft für die Errichtung der Anlage einverstanden ist.
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurde bereits bestätigt, dass seitens der ULB und
des Trägers der Landschaftsplanung keine Bedenken gegen die Anlage bestehen.
Die landesplanerische Bestätigung (Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz) für die Flächennutzungsplanänderung muss jedoch noch bei der Bezirksregierung in Köln eingeholt
werden.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
6.02.2006 – TOP 6 – vorberaten.
Seite 3
Vorlagen-Nr. 13/2006
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
13/2006
07.02.2006
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den RAT
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall für die Errichtung
eines Biomasse-Heiz-Kraftwerkes in Urft
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB zu beschließen.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsitigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der Änderungsbereich wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller hat am 01.11.2005 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines BiomasseHeizkraftwerkes (bzw. Holzhackschnitzelheizung) auf dem Anwesen des “Hermann-JosefHauses” in Urft eingereicht. Nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen ist es für die Genehmigung des Antrages erforderlich, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall geändert wird. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde
erst im Jahre 2003 mit der 24. Änderung für die Erweiterung des Hermann-Josef-Hauses
Vorlagen-Nr. 13/2006
Seite 4
(Neubau eines Kinderbauernhofes mit artgerechter Tierhaltung als therapeutische Maßnahme für die Kinder) in diesem Bereich modifiziert.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Bauvoranfrage der Einladung zu dieser
Sitzung als Anlage 2 beigefügt.
Zur Realiserung des geplanten Biomasse-Heizkraftwerkes (Hackschnitzelheizung) auf dem
Gelände des Hermann-Josef-Hauses in Urft, ist es nunmehr erforderlich, den Flächennutzungsplan erneut in diesem Bereich zu ändern.
Geplant ist nunmehr, einen Teilbereich der mit der 24. Änderung des FNP festgesetzten
Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Spielplatz” sowie der Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung “Therapeutisches Reiten” in “Fläche für Versorgungsanlagen” mit der
Zweckbestimmung “Wärme und Elektrizität” umzuwidmen.
Der Geschäftsführer des Hermann-Josef-Hauses in Urft hat der Gemeinde schriftlich bestätigt, dass er mit der Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Gelände des HermannJosef-Hauses in Urft für die Errichtung der Anlage einverstanden ist.
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurde bereits bestätigt, dass seitens der ULB und
des Trägers der Landschaftsplanung keine Bedenken gegen die Anlage bestehen.
Die landesplanerische Bestätigung (Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz) für die Flächennutzungsplanänderung muss jedoch noch bei der Bezirksregierung in Köln eingeholt
werden.
Die Flächennutzungsplanänderung wird in der Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt.