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Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten der gemeindlichen Kindergärten hier: Umfrageergebnis)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten der gemeindlichen Kindergärten
hier: Umfrageergebnis) Allgemeine Vorlage (Öffnungszeiten der gemeindlichen Kindergärten
hier: Umfrageergebnis)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 156/2005 24.11.2005 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 7 Öffnungszeiten der gemeindlichen Kindergärten hier: Umfrageergebnis Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt - vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisjugendamtes - die Öffnungszeiten des Kindergartens Golbach dahingehend zu ändern, dass dieser zukünftig montags bis freitags jeweils von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet wird. Sachdarstellung: In seiner Sitzung vom 23.05.2005 hat der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport die Verwaltung beauftragt, zum Beginn des neuen Kindergartenjahres in allen gemeindlichen Tageseinrichtungen eine Abfrage zum vorhandenen Betreuungsbedarf durchzuführen. Die Fragebögen wurden mit einem erläuternden Anschreiben zu Beginn des Kindergartenjahres an alle Eltern, deren Kinder einen gemeindlichen Kindergarten besuchen, verteilt. Das Ergebnis der Umfrage ist in der beiliegenden Tabelle dargestellt. Es lässt sich feststellen, dass der weitaus größte Teil der Erziehungsberechtigten mit den angebotenen Betreuungszeiten zufrieden ist und keine Änderung wünscht. Die geäußerten Änderungswünsche beschränken sich mit Ausnahme des Kindergartens Golbach auf Einzelfälle, für welche eine Anpassung des Betreuungsangebots in den jeweiligen Einrichtungen nicht sinnvoll erscheint, da nicht von einem allgemeinen Bedarf ausgegangen werden kann. Im Fall des Kindergartens Golbach haben sich die Erziehungsberechtigten fast einstimmig für eine Änderung des Betreuungsangebotes in eine sogenannte Blocköffnung montags bis Vorlagen-Nr. 156/2005 Seite 2 freitags von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr ausgesprochen. Hier schlägt die Verwaltung vor, das Betreuungsangebot vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisjugendamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den geäußerten Bedarf anzupassen. Das Personal des Kindergartens Golbach ist mit einer entsprechenden Änderung einverstanden.