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Beschlusstext (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Beschlusstext (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002) Beschlusstext (Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am Donnerstag, den 29.04.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:30 Uhr TOP Betreff 2. Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine nach den Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 30.10.2002 Ausschussmitglied Hennemann stellt fest, dass zum zweiten mal anhand der Förderungsrichtlinien die Förderung in 2004 erfolgen wird und dass offensichtlich – trotz klarer Richtlinien – selbst größere Vereine Schwierigkeiten mit der Beantragung von Zuschüssen haben. Er bitte um Klarstellung mit der betroffenen Kirchengemeinde, dass es nicht zutrifft, dass eine Seniorenfahrt aufgrund von weggefallen Förderungen seitens der Stadt an die katholischen Gemeinde St. Martinus ausgefallen wäre. Ausschussmitglied Horn bitte um Erläuterung, ob die unter 3.3 und 3.5 genannten Haushaltsbeträge die gleichen seien oder ob diese Mittel jeweils zur Verfügung stünden. Ihm ist aus der Verwaltungsvorlage nicht in allen Fällen klar, warum keine Förderung gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien möglich sei. Herr Fachbereichsleiter Kramer stellt hierzu klar, dass die genannten Haushaltsmittel der jeweiligen Haushaltsstellen insgesamt und jeweils zur Verfügung stehen. Die Förderung gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien beziehen sich grundsätzlich auf ganzjährige Angebote – welche nicht unter Ziffer 3.3 a Förderungsrichtlinien zu fassen sind – und nicht einmalige Veranstaltungen, da diese gerade unter 3.3 b der Förderungsrichtlinien aufgeführt wurden. Ausschussmitglied Horn bittet um Mitteilung, ob die nicht verteilten Beträge insgesamt eingespart werden oder für eine anderen Zweck verwendet werden können. Hierzu führt Herr Erster Beigeordneter Koerdt aus, dass aufgrund der haushaltsrechtlichen Budgetierung dies alleine im Verantwortungsbereich des zuständigen Fachbereichsleiters Herrn Kramer liegt. Er weist aber auch daraufhin, dass gerade dies in den vergangen Jahren auch dazu geführt hat, dass in den Fachbereichen Einsparungen erzielt wurden, welche nicht zuletzt zu der bisherigen Sicherung des Haushalts mit beigetragen haben. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Malteser Hilfsdienst weder für dieses noch im vergangenen Jahr einen Antrag auf eine Förderung gestellt hat. Beschluss: zu a – d) Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales vom 29.04.2004 Seite 2