Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales
am Donnerstag, den 29.04.2004.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
1.
Kindergartensituation in der Stadt Bedburg
18:30 Uhr
Ausschussmitglied Hennemann erklärt die Verwaltungsvorlage für aussagekräftig und
nachvollziehbar. Er fragt, ob die Kürzung der Betriebspauschale (vgl. TOP 4 der Anlage 2)
bei zu geringer Belegung durch Landesvorschriften geregelt ist oder im Ermessen des
Jugendamtes liegt. Er hält es für ungerecht(fertigt) einen Kindergarten für die Planung
seitens der Stadt bzw. des Jugendamtes verantwortlich zu machen, zumal über einen
langen Zeitraum es nicht möglich ist, sich rechtzeitig den lokalen Veränderungen
anzupassen, so dass es immer dazu kommen wird, dass es in Orteilen zu Über- oder
Unterversorgungen kommen wird. Hier wird die Verwaltung gebeten, das Jugendamt des
Rhein-Erft-Kreises um Stellungsnahme zu bitten und das Ergebnis der Niederschrift
beizufügen.
Ausschussmitglied Horn folgt gleichfalls der Verwaltungsvorlage, weil die derzeitige
Unterversorgung in Kirdorf und Broich nicht kurzfristig lösbar sei. Er bittet die Verwaltung
aber insbesondere die Entwicklung bei Neubaugebieten im Auge zu halten, damit
rechtzeitig reagiert werden kann. Er bittet um Erläuterung, wer die Anträge zur
Sprachförderung (vgl. Top 5 Seite 3 der Anlage 2) beantragen muss.
Herr Fachbereichsleiter Kramer stellt hierzu die unterschiedlichen Modelle bezüglich
Förderung durch Grundschulen und im Kindergarten dar. Antragsteller sind jeweils die
Träger (d.h. Schule oder Kindergarten).
Ausschussmitglied Probst fragt an, ob die Kosten für eine Übermittagsbetreuung bereits
bei zweimalig Nutzung in einer Woche erhoben werden und ob eine Teilung eines Platzes
auf z.B. zwei Kinder möglich sei, da ansonsten bei Anmeldung eines Kindes zur
Übermittagsbetreuung ein Platz komplett belegt sei, auch wenn dieser Platz tageweise
nicht genutzt würde.
Seitens Herrn Abteilungsleiter Brunken wird erläutert, dass eine
Kostenübernahme erst ab der Dritten Nutzung in der Woche anfällt. Das
Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wird um Stellungnahme gebeten, ob eine
Teilung eines Übermittagsplatzes in Betracht kommt. Das Ergebnis wird der
Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales vom 29.04.2004
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