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Beschlusstext (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,1 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am Donnerstag, den 29.04.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 1. Kindergartensituation in der Stadt Bedburg 18:30 Uhr Ausschussmitglied Hennemann erklärt die Verwaltungsvorlage für aussagekräftig und nachvollziehbar. Er fragt, ob die Kürzung der Betriebspauschale (vgl. TOP 4 der Anlage 2) bei zu geringer Belegung durch Landesvorschriften geregelt ist oder im Ermessen des Jugendamtes liegt. Er hält es für ungerecht(fertigt) einen Kindergarten für die Planung seitens der Stadt bzw. des Jugendamtes verantwortlich zu machen, zumal über einen langen Zeitraum es nicht möglich ist, sich rechtzeitig den lokalen Veränderungen anzupassen, so dass es immer dazu kommen wird, dass es in Orteilen zu Über- oder Unterversorgungen kommen wird. Hier wird die Verwaltung gebeten, das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises um Stellungsnahme zu bitten und das Ergebnis der Niederschrift beizufügen. Ausschussmitglied Horn folgt gleichfalls der Verwaltungsvorlage, weil die derzeitige Unterversorgung in Kirdorf und Broich nicht kurzfristig lösbar sei. Er bittet die Verwaltung aber insbesondere die Entwicklung bei Neubaugebieten im Auge zu halten, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Er bittet um Erläuterung, wer die Anträge zur Sprachförderung (vgl. Top 5 Seite 3 der Anlage 2) beantragen muss. Herr Fachbereichsleiter Kramer stellt hierzu die unterschiedlichen Modelle bezüglich Förderung durch Grundschulen und im Kindergarten dar. Antragsteller sind jeweils die Träger (d.h. Schule oder Kindergarten). Ausschussmitglied Probst fragt an, ob die Kosten für eine Übermittagsbetreuung bereits bei zweimalig Nutzung in einer Woche erhoben werden und ob eine Teilung eines Platzes auf z.B. zwei Kinder möglich sei, da ansonsten bei Anmeldung eines Kindes zur Übermittagsbetreuung ein Platz komplett belegt sei, auch wenn dieser Platz tageweise nicht genutzt würde. Seitens Herrn Abteilungsleiter Brunken wird erläutert, dass eine Kostenübernahme erst ab der Dritten Nutzung in der Woche anfällt. Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wird um Stellungnahme gebeten, ob eine Teilung eines Übermittagsplatzes in Betracht kommt. Das Ergebnis wird der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales vom 29.04.2004 Seite 2