Daten
Kommune
Kall
Größe
10 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
70/2005
15.06.2005
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge
2.1 Bauantrag für den Neubau einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte
auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210, gelegen in
Frohnrath, Rotdornweg
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 17. Januar 2005 - Punkt 4.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung.
In dieser Sitzung wurde über die Bauvoranfrage zum Neubau einer Lagerhalle für Futtermittel und landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 9, Flurstück
267, gelegen in Frohnrath, beraten. Es wurde beschlossen, das Einvernehmen gem. § 36
(1) BauGB aus städtebaulichen Gründen nicht zu erklären.
Die Antragsteller haben am 17. März 2005 die Bauvoranfrage zurückgezogen. Hierüber
wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19.04.2005 - Punkt
1.2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - berichtet.
Die Antragsteller beantragen nunmehr die Errrichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 210, Rotdornweg.
Dieses Grundstück liegt gegenüber der Hofstelle (Rotdornweg 2).
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu
dieser Sitzung beigefügt.