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Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751); hier: Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751);
hier:  Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 28.11.2007: 7. Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751); hier: Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung Verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder werden verwaltungsseitig beantwortet. Beschluss: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt der Gemeinderat, die Straßenbaumaßnahme mit dem Bauprogramm für das Teilstück der Schötmarschen Straße (siehe Plan), wie es in der Sitzung am 24. April 2002 vorgestellt und danach umgesetzt wurde, zu beschließen. Darüber hinaus wird dem Gemeinderat empfohlen, die Widmung des Teilstücks (Gemarkung Krentrup, Flur 5, Flurstücke 304 und 305) als Haupterschließungsstraße aufzuheben und als Hauptverkehrsstraße zu widmen. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -