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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 - 3. Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,9 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
11.10.12, 18:04
Aktualisiert
11.10.12, 18:04
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008
- 3. Änderung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 04.09.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:45 Uhr TOP Betreff 12 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 - 3. Änderung Ausschussmitglied Mitter fragt, ob für Vorhaltekosten ein grundsätzlicher Sockelbetrag festgesetzt werden kann und Mehreinnahmen generiert werden können. Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass die Festsetzung der Gebühren strengen rechtlichen Kriterien unterworfen ist und ein Sockelbetrag rechtlich nicht zulässig sei. Ferner weist der darauf hin, dass es sich bei der Satzungsänderung lediglich um eine Umsetzung aktueller Rechtsprechung handele. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)