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Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Hauptstraße (Teilbereich von der Einmündung in den Kreisel an der Tankstelle bis zur Einmündung „Neue Straße“); hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Hauptstraße (Teilbereich von der Einmündung in den Kreisel an der Tankstelle bis zur Einmündung „Neue Straße“); 
hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 28.11.2007: 5. Beitragsrechtliche Abwicklung der Erneuerung und Verbesserung der Hauptstraße (Teilbereich von der Einmündung in den Kreisel an der Tankstelle bis zur Einmündung „Neue Straße“); hier: Bildung eines Abschnitts gemäß § 2 Abs. 4 und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe AM Kühnel äußert sich erfreut über die geringen Kosten. Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der derzeit geltenden Fassung, dass der Aufwand für den Teilbereich der Hauptstraße vom Kreisverkehr an der Tankstelle bis zur Straße „Neue Straße“ gesondert ermittelt und abgerechnet wird. Darüber hinaus wird die durch Entscheidung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 15. Juni 2005 durch das Bauprogramm festgelegte Baumaßnahme gem. § 11 der Satzung beschlossen und die Straßenausbaubeiträge nach den Vorschriften des § 8 KAG in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht von den beitragspflichtigen Anliegern endgültig eingezogen. Beratungsergebnis: - einstimmig -