Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
71/2005
15.06.2005
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Murk
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Vertreter der KEV werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zukünftig entsprechend den Regelungen im Wartungs- und Unterhaltungsvertrag vom 17.12.1996 ausgeführt, d.h. insbesondere
-
die Überprüfung der Leuchtkörper, Gläserreinigung und Auswechslung und Entsorgung der Leuchtmittel im 4-jährigen Rhythmus;
die jährliche Überprüfung der Straßenleuchten auf Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit.
Auf Grund der Vorschläge der Vertreter der KEV und der Beratung im Ausschuss werden folgende Energiesparmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall
beschlossen:
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Vorlagen-Nr. 71/2005
Seite 2
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
19.04.2005 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung wurde
beschlossen, die Kreis-Energie-Versorgung GmbH (KEV) zu beauftragen, unter Berücksichtigung des entstandenen Investitionsstaus ein Konzept zur Energieeinsparung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Gemeinde Kall in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu erarbeiten. Gleichzeitig sollte die Kostenentwicklung für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall für die nächsten Jahre erarbeitet werden.
Zwischenzeitlich wurde das Konzept in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt. Eine
Kurzfassung ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Vertreter der KEV werden in der Sitzung zu der Thematik detailliert Stellung nehmen und
das Konzept um Aussagen zur Reduzierung von Stromkosten durch die vorgesehenen
Energieeinsparungsmaßnahmen ergänzen.
Ferner wird die KEV beispielhaft darlegen, in welcher Höhe Stromkosten durch Halbnachtschaltungen eingespart werden können.
Der Wartungs- und Unterhaltungsvertrag mit der KEV wurde am 17.12.1996 abgeschlossen.
Der Vertrag wurde für 5 Jahre, beginnend ab dem 01.01.1997, abgeschlossen. Der Vertrag
verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor Ablauf von einer Seite schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag läuft nunmehr zum 31.12.2006 aus und könnte bis zum
31.12.2005 fristgemäß gekündigt werden.