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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
20.06.11, 18:00
Aktualisiert
06.09.11, 18:01
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.05.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:55 Uhr TOP Betreff 14 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Ausschussmitglied Dr. Kippels bittet abweichend von der Förderrichtlinien um Zahlung der Zuschüsse gem. Ziffer 7 im Haushaltsjahr 2011. Dies wird durch Fachbereichsleiter Kramer zugesagt. Ausschussmitglied Mitter fragt, wieso es in 2011 zu einer Aufstockung der Zuschüsse gekommen sei. Fachbereichsleiter Kramer erinnert in diesem Zusammenhang an die pauschale Kürzung im Haushaltsjahr 2010. Ausschussmitglied Mattheis bittet darum, dass die Förderungsrichtlinien dieses Jahr überarbeitet werden. Fachbereichleiter Kramer verweist auf die Zusammenhänge der Förderungsrichtlinien mit dem Hallennutzungskonzept und sagt eine Überarbeitung zum Jahresende zu. Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2012 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, (wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird). b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien. c) die Gewährung einer Investitionspauschale an folgende Vereine - I.G. Schießsport Bedburg 1978 - Sankt Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V. von 1228 - TC Rot Weiß Bedburg e.V. - BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 24.05.2011 Seite 2