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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall"; hier: Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gem. § 27c des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW))

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall";
hier:  Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gem. § 27c des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall";
hier:  Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gem. § 27c des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Landschaftsplanverfahren 24 "Kall";
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 72/2005 15.06.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Landschaftsplanverfahren 24 „Kall“; hier: Öffentliche Auslegung der Planentwürfe gem. § 27c des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW) Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, beim Kreis Euskirchen zu beantragen, dass die Änderungsvorschläge zum Landschaftsplan Kall gemäß der Beschlussfassung in den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2004 (TOP 6 der ö.Sitzung) und 17.01.2005 (TOP 5 der ö.Sitzung) im Landschaftsplan Kall Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird beantragt, dass die Flächen, die im Offenlageentwurf mit der Kennzeichnung “Flächen, die seitens der Gemeinde Kall für eine künftige bauliche Nutzung vorgeschlagen wurden. Eine Entscheidung hierüber bleibt dem FNP-Verfahren vorbehalten” versehen und wieder als Landschaftsschutzgebiet dargestellt sind, analog dem Vorentwurf als sog. “Weiße Flächen” dargestellt werden. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.11.2004 und 17.01.2005. In diesen Sitzungen wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz (LG NRW) über die von Verwaltung und Politik noch erarbeiteten Änderungsvorschläge zum Landschaftsplan Kall beraten. Es wurde beschlossen, beim Kreis Euskirchen zu beantragen, dass die vorgenannten Änderungsvorschläge im Landschaftsplan Kall Berücksichtigung finden. Die Beschlüsse wurden dem Kreis Euskirchen mit Bericht vom 20. Januar 2005 mitgeteilt. Am 23. Februar 2005 fand ein Erörterungsgespräch zum Landschaftsplan Kall zwischen dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Kall und den Dezernaten 62 (Landesplanung), 35 (Städtebaudezernat) und 51 (Höhere Landschaftsbehörde) der Bezirksregierung Köln statt. Vorlagen-Nr. 72/2005 Seite 2 Schwerpunktthema dieses Termins war die Abstimmung der Landschaftsplanung mit der Bauleitplanung im Zusammenhang mit den von der Gemeinde Kall beantragten sog. “Weißen Flächen” (Flächen ohne Landschaftsschutz). Seitens des Kreises Euskirchen wurde dabei die Absicht erläutert, durch Darstellung der weißen Flächen im Landschaftsplanentwurf die Zustimmung des Kreises zu einer möglichen Inanspruchnahme einer künftigen baulichen Nutzung der Fläche zu signalisieren. Zu diesem Zweck fand frühzeitig eine Abstimmung zwischen Kreis und Gemeinde zum Landschaftsplanentwurf und der geplanten baulichen Fortentwicklung in den einzelnen Orten der Gemeinde Kall statt. Auf der Grundlage dieser Abstimmung wurde der Vorentwurf zum Landschaftsplan Kall erstellt. Die Gemeinde Kall erläuterte in dem Erörterungstermin ihrerseits nochmals die Absicht der Verwaltung und den Auftrag aus der Politik, sich bereits im Vorfeld der noch anstehenden Verfahrensschritte zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall, dessen Aufstellungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Kall am 30.09.2003 gefasst wurde, um die Ausräumung von Konflikten mit der Landschaftsplanung zu bemühen. Seitens der Bezirksregierung (Genehmigungsbehörde für den Landschaftsplan) wiesen die Vertreterinnen der zuständigen Dezernate darauf hin, dass es für entsprechende Darstellungen keine rechtliche Grundlage gebe. Derzeit sei lediglich der rechtsgültige FNP zu beachten, eine Vorwegnahme des Ergebnisses eines Neuaufstellungsverfahrens könne es nicht geben. Erst im konkreten Verfahren könnten und müssten alle Belange abgewogen werden. Bei entsprechender Planreife sei zuerst darüber zu befinden, ob die Vorstellungen der Kommune landesplanerisch und städtebaulich vertretbar sind. Hierzu dient üblicherweise die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz. Die Erfahrungen, insbesondere zum Landschaftsplan und FNP Mechernich hätten zudem gezeigt, dass eine Vorab-Freistellung bestimmter Flächen problematisch sei. Schließlich könne und werde es auch im Flächennutzungsplanverfahren bis zum Schluss immer noch Änderungen geben, die sich dann doch wieder auf den Landschaftsplan auswirken. Trotz Drängen der Gemeinde Kall wollte man seitens der Bezirksregierung keine Einzeldiskussion der beantragten Flächen der Gemeinde Kall auf dieser Ebene führen. Geschäftsbereichsleiter Unterstetter und Herr Persch vom Kreis Euskirchen haben in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. April 2005 - Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Offenlageentwurf zum Landschaftsplan Kall vorgestellt. Es wurde herausgestellt, dass der Kreis im Wesentlichen der Rechtsauffassung der Bezirksregierung folgen und im Offenlageentwurf viele sog. “Weiße Flächen“ streichen musste und diese wieder mit der Festsetzung “Landschaftsschutz” belegt hat. Lediglich die Baulandflächenreserven im jetzt rechtsgültigen FNP konnten als temporäre Festsetzung beachtet werden. Dennoch hat der Kreis Euskirchen in einigen Teilbereichen insbesondere nachfolgende künftige Bauflächen nicht als Landschaftsschutzgebiet im Offenlageentwurf ausgewiesen: - Sötenich (Baugebiet “Zum Wachtberg”) Kall (Bereich zwischen “Stürzerhof” und Gewerbegebiet 2) Scheven (Erweiterung Baugebiet “Niederscheven”) Diefenbach (Erweiterungsfläche am Ortsausgang Richtung Sistig und Steinfelderheistert) Frohnrath (Fläche Richtung K 64, jedoch lediglich einseitig) Vorlagen-Nr. 72/2005 Seite 3 Die übrigen Flächen, die im Offenlageentwurf nicht berücksichtigt werden konnten, wurden mit einer gesonderten Signatur und mit der Kennzeichnung “Flächen, die seitens der Gemeinde Kall für eine künftige bauliche Nutzung vorgeschlagen wurden. Eine Entscheidung hierüber bleibt dem FNP-Verfahren vorbehalten” versehen. Herr Unterstetter und Herr Persch haben als Träger der Landschaftsplanung in der Sitzung erklärt, dass für diese Flächen für den Fall einer künftigen Darstellung im neuen FNP aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine Bedenken angemeldet werden. Sonstige Belange sind weiterhin im Verfahren zu prüfen. Aus Sicht der Gemeinde Kall und des Kreises Euskirchen stellt der nunmehr im Kreistag am 27.04.2005 beschlossene Offenlageentwurf des Landschaftsplanes Kall gegenüber dem Vorentwurf einen Rückschritt dar. Die Gemeinde Kall wurde mit Verfügung vom 17. Mai 2005 über die Öffentliche Auslegung der Planentwürfe zum Landschaftsplan Kall informiert. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist (23. Mai 2005 bis einschließlich 24. Juni 2005) vorgebracht werden. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. Mai 2005 wurde allen Fraktionen eine Ausfertigung des Offenlageentwurfes zur Beratung in den Fraktionen ausgehändigt.