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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Kall -)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 128/2005 1. Ergänzung 15.11.2005 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff X Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 8.5 Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ - 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall – Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, aufgrund der Gebührenkalkulation 2006 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Ferner beschließt der Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2006 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. Sachdarstellung: Aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 08.11.2005 – TOP 5 – hat die Verwaltung zwei Alternativ-Gebührenkalkulationen erstellt, die die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen für Abwasserabgabe und Umlage WVER in unterschiedlicher Höhe beinhalten. Gebührenkalkulation lt. Anlage 1a Diese Gebührenkalkulation sieht Auflösungen von Rückstellungen (Entnahme aus Sonderrücklage) in Höhe von 150.000,00 € vor. Vorlagen-Nr. 128/2005 1. Ergänzung Seite 2 Die verbleibenden Rückstellungen werden - soweit sie nicht mehr benötigt werden - verzinst. Die Zinseinnahmen sinken auf 3.000,00 €. Der Gebührensatz für Vollanschlüsse beträgt bei dieser Kalkulation 4,92 € / cbm. Gebührenkalkulation lt. Anlage 1b Diese Gebührenkalkulation sieht die Auflösung aller Rückstellungen (Entnahme aus Sonderrücklage) vor. Zinseinnahmen entstehen nicht mehr. Die Umlage WVER ist um 50.000,00 € zu erhöhen, da eine neue Rückstellung für eine evtl. Restzahlung für das Jahr 2006 gebildet werden muss. Der Gebührensatz für Vollanschlüsse beträgt bei dieser Kalkulation 4,76 € / cbm. Auswirkungen auf die Gebühr der nächsten Jahre - Kalkulation lt. Anlage 1 (Verwaltungsvorschlag) Bei dieser Kalkulation kann die vom Bürger zu zahlende Gebühr von 5,00 € / cbm über Jahre konstant gehalten werden, und zwar auch dann, wenn der Landeszuschuss wegfällt und die kalkulatorischen Kosten für weitere Maßnahmen (Anstois, Straßbüsch u.a.) anfallen. - Kalkulation lt. Anlage 1a Bei dieser Kalkulation muss die vom Bürger zu zahlende Gebühr voraussichtlich schon in 2007 angehoben werden, da der Landeszuschuss von 0,08 € / cbm wegfällt und zusätzliche kalkulatorische Kosten für die Maßnahme „Kanalisation Anstois“ anfallen. Ab 2008 wird die vom Bürger zu zahlende Gebühr auf mehr als 5,00 € / cbm ansteigen. - Kalkulation lt. Anlage 1b Bei der Kalkulation lt. Anlage 1b fallen die „Entnahme aus der Sonderrücklage“ und der Landeszuschuss in 2007 weg, so dass die vom Bürger zu zahlende Gebühr bereits in 2007 wieder auf mehr als 5,00 € / cbm ansteigen wird.