Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
128/2005 1. Ergänzung
15.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
X Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP
8.5
Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“
- 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Kall –
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, aufgrund der Gebührenkalkulation 2006 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Ferner beschließt der Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG
2006 bei Vollanschlüssen eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 08.11.2005 – TOP 5 – hat die
Verwaltung zwei Alternativ-Gebührenkalkulationen erstellt, die die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen für Abwasserabgabe und Umlage WVER in unterschiedlicher Höhe
beinhalten.
Gebührenkalkulation lt. Anlage 1a
Diese Gebührenkalkulation sieht Auflösungen von Rückstellungen (Entnahme aus Sonderrücklage) in Höhe von 150.000,00 € vor.
Vorlagen-Nr. 128/2005
1. Ergänzung
Seite 2
Die verbleibenden Rückstellungen werden - soweit sie nicht mehr benötigt werden - verzinst.
Die Zinseinnahmen sinken auf 3.000,00 €. Der Gebührensatz für Vollanschlüsse beträgt bei
dieser Kalkulation 4,92 € / cbm.
Gebührenkalkulation lt. Anlage 1b
Diese Gebührenkalkulation sieht die Auflösung aller Rückstellungen (Entnahme aus Sonderrücklage) vor. Zinseinnahmen entstehen nicht mehr. Die Umlage WVER ist um 50.000,00 €
zu erhöhen, da eine neue Rückstellung für eine evtl. Restzahlung für das Jahr 2006 gebildet
werden muss. Der Gebührensatz für Vollanschlüsse beträgt bei dieser Kalkulation 4,76 € /
cbm.
Auswirkungen auf die Gebühr der nächsten Jahre
-
Kalkulation lt. Anlage 1 (Verwaltungsvorschlag)
Bei dieser Kalkulation kann die vom Bürger zu zahlende Gebühr von 5,00 € / cbm über
Jahre konstant gehalten werden, und zwar auch dann, wenn der Landeszuschuss wegfällt und die kalkulatorischen Kosten für weitere Maßnahmen (Anstois, Straßbüsch u.a.)
anfallen.
-
Kalkulation lt. Anlage 1a
Bei dieser Kalkulation muss die vom Bürger zu zahlende Gebühr voraussichtlich schon
in 2007 angehoben werden, da der Landeszuschuss von 0,08 € / cbm wegfällt und zusätzliche kalkulatorische Kosten für die Maßnahme „Kanalisation Anstois“ anfallen. Ab
2008 wird die vom Bürger zu zahlende Gebühr auf mehr als 5,00 € / cbm ansteigen.
-
Kalkulation lt. Anlage 1b
Bei der Kalkulation lt. Anlage 1b fallen die „Entnahme aus der Sonderrücklage“ und der
Landeszuschuss in 2007 weg, so dass die vom Bürger zu zahlende Gebühr bereits in
2007 wieder auf mehr als 5,00 € / cbm ansteigen wird.