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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
66/2005
23.05.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Sprachfördermaßnahmen an Kindergärten
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 01.04.2005
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis. Die Implementierung zusätzlicher Sprachfördermaßnahmen lehnt der Ausschuss mit Blick auf die Haushaltslage ab.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.04.2005:
1. Die Gemeinde Kall implementiert gezielte sprachfördernde Maßnahmen in Kindergärten
ihrer Trägerschaft. Diese Maßnahmen richten sich an Kinder mit Migrantenhintergrund und
Kinder mit muttersprachlichen Defiziten (z.B. aus bildungsferneren Schichten). Hierfür
schlägt die SPD-Fraktion vor, möglichst rasch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (BA und/oder ARGE im Kreis Euskirchen) Möglichkeiten einer Stellenbesetzung i.R. der
sog. 1-Euro-Jobs abzuklären.
2. Um die sprachlichen Defizite frühzeitig zu erkennen, ist beim Kreis Euskirchen darauf hin
zu wirken, dass das Kreisgesundheitsamt die Kinder regelhaft und spätestens während des
ersten Kindergartenbesuchshalbjahres untersucht und dabei spezielle Programme zur Erfassung altersentsprechender sprachlicher Kompetenz Berücksichtigung finden.
Vorlagen-Nr. 66/2005
Seite 2
Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Auf die Begründung wird insoweit verwiesen.
Zu dem Antrag führt die Verwaltung folgendes aus:
Gemeinsam mit dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen im
Jahr 2002 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich erlassen.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen für Angebote zum
Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern. Gefördert werden sollen vor allem Kinder
mit erheblichen Sprachdefiziten, insbesondere aus Familien mit Migrationshintergrund.
Dabei werden verschiedene Arten von Maßnahmen, u.a. die Durchführung entsprechender Maßnahmen an Grundschulen oder in Tageseinrichtungen ein halbes Jahr vor der
Einschulung, gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens zehn Kinder an der
Maßnahme teilnehmen und im Rahmen eines zu erstellenden Konzeptes zur interkulturellen Erziehung eine Person, die fachlich geeignet ist, Deutsch als Zweitsprache zu
vermitteln, die Sprachförderung altersgerecht unter Anwendung der Methoden der Elementarpädagogik durchführt. Liegen die Voraussetzungen vor, so gewährt das Land einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.534,00 € für die Maßnahme.
Bereits in den Vorjahren wurde die Einführung eines entsprechenden Kurses im Rahmen
der Sprachförderung für Schulkinder geprüft, jedoch ergaben die Vorstellungstermine im
Rahmen des Einschulungsverfahrens, welche bereits seit einigen Jahren vorgezogen
werden, um eventuellen Förderbedarf bei den einzuschulenden Kindern festzustellen,
dass ein Sprachförderbedarf im benötigten Umfang (Teilnahme von mindestens zehn
Kindern des Einschulungsjahrgangs aus Familien mit Migrationshintergrund) nicht gegeben war und dementsprechend ein Landeszuschuss nicht beantragt werden konnte, weil
die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel nicht vorlagen.
Prädestiniert wurde dabei immer die Lösung eines zentralen Kurses an einer Grundschule, da die Teilnehmerzahlen in einzelnen Tageseinrichtungen bei weitem nicht ausreichten und mit einer Fokussierung der Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachschwierigkeiten in einer zentralen Tageseinrichtung die Integration derselben zusätzlich erschwert würde. Deutschunterricht für bereits eingeschulte Kinder bzw. Kinder, die noch
nicht eingeschult werden, wird im Rahmen der oben erläuterten Richtlinien nicht bezuschusst.
Seitens der Verwaltung wurde mit den zuständigen Stellen die Möglichkeit einer Stellenbesetzung im Rahmen eines sogenannten 1-Euro-Jobs erörtert, jedoch kann fachlich
qualifiziertes Personal in diesem Rahmen derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das Kreisjugendamt untersucht derzeit im 2-Jahres-Rhythmus die Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen, so dass jedes Kindergartenkind mindestens einmal während seiner Besuchszeit im Kindergarten untersucht wird. Im Rahmen dieser Untersuchungen
werden nicht die Vorschulkinder und auch nicht die ganz jungen Kindergartenkinder untersucht. Die Untersuchungen selbst finden mit Einverständnis und unter Anwesenheit
der Eltern statt.
Darüber hinaus werden für Kinder ab der Geburt insgesamt 9 sogenannte Vorsorgeuntersuchungen angeboten, in deren Rahmen der untersuchende Arzt auch die Sprachentwicklung prüft, so dass ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen werden können.
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Die neun U-Untersuchungen im Überblick:
U 1 : Direkt nach der Geburt
* Die erste Untersuchung des Neugeborenen findet gleich nach der Geburt statt und ist eine
allgemeine Kontrolle. Der Geburtsmediziner untersucht die Atmung, den Herzschlag, die
Hautfarbe, Muskelspannung und Bewegungen des Säuglings. So kann er feststellen, ob das
Kind die Geburt gut überstanden hat und ob es ihm körperlich gut geht.
U 2 : 5. Β 6. Lebenstag
* Bei der zweiten Untersuchung des Neugeborenen prüft in der Regel der Kinderarzt alle
Organsysteme, das Skelett und die Reflexe des Babys. Er entnimmt ihm bei dieser Untersuchung auch ein wenig Blut, um mögliche Stoffwechselkrankheiten zu erkennen. Weitere
Themen dieses Termins sind die Rachitis-Vorbeugung und die eventuelle Gabe von Fluorid
für die Zahnerhärtung. Zudem erhalten die Eltern von dem Arzt Informationen zu Ernährung
und Pflege des Kindes sowie über die vorgeschriebenen Schutzimpfungen.
U 3 : 4. Β 6. Lebenswoche
* Ähnlich wie bei der U2 untersucht der Kinderarzt nochmals alle Organe, den Knochenaufbau und das Nervensystem des Babys und prüft besonders die Hüftgelenke, die Bewegungsfähigkeit und die Motorik. Zudem untersucht er die Augenreaktionen und das Hörvermögen des Kindes und achtet auf sein Gewicht und den Ernährungszustand.
4 : 3. Β 4. Lebensmonat
* Bei diesem Termin untersucht der Arzt vor allem die körperliche und geistige Entwicklung
und die Bewegungsfähigkeit des Kindes. Im Spiel mit dem Baby prüft er, ob es einen Gegenstand in der Hand halten und ihn mit den Augen verfolgen kann. Jetzt stehen auch die
ersten vorgeschriebenen Schutzimpfungen aus dem Impfkalender an. Zudem berät der Arzt
die Eltern bei der Umstellung auf Beikost.
U 5 : 5. Β 7. Lebensmonat
* Bei der fünften Vorsorgeuntersuchung stehen Motorik und Geschicklichkeit des Kindes an
erster Stelle. Spielerisch prüft der Arzt zum Beispiel, ob ein Kind sitzen will, sich frei drehen
und mit den Händen greifen kann. Da Kinder diesen "Meilenstein" der Entwicklung nicht alle
zur gleichen Zeit erreichen, ist eventuell eine Nachuntersuchung nötig. Im achten Lebensmonat steht zudem eine weitere Schutzimpfung an.
U 6 : 10. Β 12. Lebensmonat
* In diesem Alter ist ein kleines Kind schon recht mobil und erkundet neugierig seine Umwelt. Auf die neuen Fähigkeiten wie krabbeln, hochziehen am Schrank, die ersten Schritte
an der Hand oder das kurzfristige eigenständige Stehen achtet der Kinderarzt bei diesem
Untersuchungstermin besonders. Das Verhalten des Kindes informiert ihn zudem über die
geistige Entwicklung seines kleinen Patienten. Zudem prüft er das Sprachverständnis des
Kindes und wie es mittels Lauten und Sprache mitteilt.
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U 7 : 21. Β 24. Lebensmonat
* Bei der U7 ist seit dem letzten Arztbesuch im Rahmen der präventiven Kontrollen fast ein
Jahr vergangen. Jetzt ist es besonders wichtig festzustellen, ob ihr Kind altersgerecht entwickelt ist. Wie ist seine Körperhaltung? Kann es alleine gehen, sich bücken, sich aufrichten?
Greift es mit Daumen und Fingern gezielt nach Gegenständen? Kann es richtig sehen und
hören, wie spricht es, was versteht es? All das wird der Arzt jetzt sorgfältig prüfen.
U 8 : 3. Β 4. Lebensjahr
* Der Kinderarzt untersucht das Kind wiederum von Kopf bis Fuß, prüft im Spiel seine körperliche Geschicklichkeit, zum Beispiel, ob es auf einem Bein stehen kann. Neben der Sehund Hörfähigkeit und der Sprachentwicklung achtet der Mediziner auch auf die sozialen
Verhaltensweisen des Kindes. Wie selbstständig, kontaktfreudig, neugierig ist es? Zudem
gehört zur U8 eine Untersuchung des Urins auf Zucker (Diabetes Mellitus).
U 9 :5. Β 6. Lebensjahr
* Gesunde Kinder sind mit fünf Jahren motorisch und koordinativ "fertig" entwickelt. Der Arzt
kontrolliert bei der letzten Untersuchung vor Schulbeginn nochmals die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes, sein Bewegungsverhalten, seine Motorik und sein Koordinationsvermögen, die Seh-, Hör- und Sprechfähigkeiten und das soziale Verhalten. Außerdem
hält er nach, ob das Kind alle wichtigen Schutzimpfungen erhalten hat.
Quelle : www.kinderwelten.de
Darüber hinaus gehört zu den primären Aufgaben der Kindergärten im Rahmen des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages auch die soziale Integration der Kinder sowie die
Entwicklung eines Gruppen- und Sozialgefüges. Dabei kommt es vor, dass Kinder mit nur
geringen Kenntnissen der deutschen Sprache oder gar ohne Kenntnisse in den Einrichtungen aufgenommen werden. Diesen wird im Rahmen des Αnormalen≅ Tagesablaufs in der
Einrichtung der Umgang und die Nutzung der deutschen Sprache nähergebracht, da ansonsten eine Integration in die Gruppe und eine Einbindung in den Tagesablauf nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass im SPD-Antrag die Darstellung
darauf abzielt, die Vermittlung der deutschen Sprache gelte in Kall als ΑNichtaufgabe≅ des
Kindergartens.
Darüber hinausgehende Sprachfördermaßnahmen über die gesamte Zeit der Kindergartenzugehörigkeit zu konzipieren und implementieren erscheint aus finanziellen Gründen derzeit
nicht durchführbar.