Daten
Kommune
Kall
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16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
69/2005
23.05.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3 Betreuungsangebot in Kindergärten
3.2 Kindergartenöffnungszeiten
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 01.04.2005
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis. Eine Änderung der Öffnungszeiten einer Einrichtung im Zentralort
Kall hält der Ausschuss ohne konkret vorliegenden Bedarf nicht für notwendig.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.04.2005:
In einem Kindergarten des Zentralortes werden die Öffnungszeiten nach den Sommerferien
2005 so verändert, dass eine zuverlässige Betreuung von Kindern dergestalt gewährleistet
ist, dass Eltern eine Berufstätigkeit oder Aufnahme eines Hartz-IV-Arbeitsangebotes ermöglicht wird.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Auf die Begründung wird insoweit verwiesen.
Zu dem Antrag führt die Verwaltung folgendes aus:
Hinsichtlich der Anpassung der Angebotsstruktur in den Tageseinrichtungen an den tatsächlichen Bedarf wird auf die Ausführungen zu TOP 3.1 verwiesen.
Vorlagen-Nr. 69/2005
Seite 2
Darüber hinaus weist die Verwaltung auf Folgendes hin:
Da ein Tätigwerden der Verwaltung und auch des Kreises in Gestalt einer Anpassung des
vorhandenen Angebotes erst dann angezeigt ist, wenn ein tatsächlicher Bedarf vorhanden
ist und aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht die Vorhaltung eines Angebotes ohne
konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Bedarf möglich ist, erscheint die Umsetzung des Antrages nicht möglich.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach ∋ 9 Abs. 3 GTK die Öffnungszeiten innerhalb
einer Bandbreite von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt werden können. Allerdings ist nicht
vorgesehen, dass die gesamte Bandbreite an allen Wochentagen für die Kinder vorgehalten
wird. Der Gesetzgeber stellt bei der Festlegung der Öffnungszeiten ausdrücklich das Kindeswohl über alle anderen Interessen, auch den Elternwillen. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Einrichtung durchschnittlich an 7 Stunden täglich (d.h. 35 Stunden wöchentlich zuzüglich der eventuellen Mittagszeiten) ganztags geöffnet ist. Eine Öffnung vor 7.00
Uhr ist nach Auskunft des Kreisjugendamtes nur mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses möglich. Derzeit wird ein solches Modell jedoch kreisweit in keiner Einrichtung angeboten. Im Bedarfsfalle wird seitens des Kreisjugendamtes versucht, auf die jeweiligen Arbeitgeber dahingehend einzuwirken, dass im Sinne des Kindeswohls alternative Dienst- bzw.
Einsatzpläne erarbeitet werden.
Des weiteren ist noch anzumerken, dass eine ganzjährige Öffnung einer kompletten Einrichtung auch während der Ferien aus rechtlichen Gründen höchstens unter Einsatz wechselnden Personals möglich ist. Um insbesondere in den kleinen Einrichtungen Kosten für anfallende Urlaubsvertretungen zu vermeiden besteht seit dem Jahr 2004 die Regelung, dass
alle Einrichtungen an mindestens 23 Tagen im Jahr zu schließen sind. Damit soll ein Großteil des Urlaubsanspruches des Kindergartenpersonals abgedeckt werden, um so die Vertretungskosten möglichst niedrig zu halten. Eine Refinanzierung der anfallenden Vertretungskosten für Urlaubsvertretungen ist nur möglich, wenn diese Schließungszeiten eingehalten
werden. Im Bedarfsfalle wird aber seitens der Verwaltung den Erziehungsberechtigten angeboten, die Kinder ggf. für die Schließungszeit der Stammeinrichtung in einem anderen
Kindergarten unterzubringen, um Betreuungsprobleme weitgehend zu vermeiden. Dazu
werden die Urlaubsplanungen der in gemeindlicher Trägerschaft befindlichen Einrichtungen
aufeinander abgestimmt.