Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall) Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall) Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall) Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall) Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 143/2005 08.11.2005 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts abzulehnen. alternativ: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts zuzustimmen und das Entgelt auf 25,-- Euro je Nutzung festzusetzen. Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 30.08.2005 -TOP 6 - hat der Rat nach Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss vom 30.08.2005 - TOP 4 - auf Vorschlag der Haushaltskommission beschlossen, die Benutzungsentgelte des Hallenbades Kall ab dem 01.10.2005 anzuheben. Betroffen von dieser Anhebung der Benutzungsentgelte ist auch die Behindertensportgemeinschaft Schleiden, deren bisher zu zahlendes Entgelt 20,50 Euro je Nutzung betrug. Im Rahmen des Beschlusses wurde das neue Entgelt auf 30,00 Euro je Nutzung festgelegt. Gegen diese Anhebung des Benutzungsentgelts wendet sich die Behindertensportgemeinschaft mit Schreiben vom 08.09.2005, welches als Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung führt zur Erläuterung folgendes aus: Das Hallenbad Kall wird durch die Behindertensportgemeinschaft einmal wöchentlich außerhalb der regulären Öffnungszeiten und ohne anwesendes gemeindliches Personal genutzt. Im Rahmen dieser Nutzung besuchten im Durchschnitt der letzten 5 Jahre rd. 1.600 Personen je Jahr das Hallenbad. Bei rd. 50 Nutzungen im Jahr ergab sich für diese 1.600 Personen ein durchschnittliches Nutzungsentgelt in Höhe von rd. 0,64 Euro je Nutzung (50 Wochen x 20,50 Euro / 1.600 Besucher). Zwar wurde das Benutzungsentgelt nunmehr auf 30,-- Euro je Nutzung festgelegt, die zu erwartenden Einnahmen liegen aber immer noch unter 1,-- Euro je Person und Nutzung (50 Wochen x 30,-- Euro = 1.500,-- Euro Einnahmen bei 1.600 Nutzern). Die auf Basis des Jahres 2004 ermittelten Betriebskosten für eine Stunde Badbetrieb ohne Personal betragen rd. 69,-- Euro. Eine entsprechende Aufstellung wurde dem Rat bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss bereits bei der Beschlussfassung vom 30.08.2005 vorgelegt. Bei anderen Nutzern, die das Hallenbad ausschließlich nutzen (z.B. auswärtige Schulen) wurde ein Benutzungsentgelt in Höhe von 100 % der Betriebskosten festgesetzt. Unter Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten erscheint die Anhebung des Benutzungsentgelts angemessen, da trotz der prekären Haushaltslage immer noch ein erheblicher Teil (mehr als 50 %) der tatsächlichen Kosten durch die Gemeinde Kall ge- tragen wird. Andererseits ist auch festzustellen, dass sich bei der beantragten Festsetzung auf 25,-- Euro je Nutzung ein jährlicher Einnahmeausfall von lediglich 250,-- Euro (50 x 5,-- Euro) ergibt, der das Defizit des Hallenbades nur unwesentlich erhöht. In Anbetracht dieser Summe erhebt die Verwaltung auch gegen eine Senkung des Entgelts keine Einwände. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 143/2005 15.11.2005 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 6 Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2005 – TOP 3 – beschließt der Rat, den Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts abzulehnen. alternativ: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2005 – TOP 3 beschließt der Rat, dem Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts zuzustimmen und das Entgelt auf 25,-- Euro je Nutzung festzusetzen. Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 30.08.2005 -TOP 6 - hat der Rat nach Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss vom 30.08.2005 - TOP 4 - auf Vorschlag der Haushaltskommission beschlossen, die Benutzungsentgelte des Hallenbades Kall ab dem 01.10.2005 anzuheben. Betroffen von dieser Anhebung der Benutzungsentgelte ist auch die Behindertensportgemeinschaft Schleiden, deren bisher zu zahlendes Entgelt 20,50 Euro je Nutzung betrug. Im Rahmen des Beschlusses wurde das neue Entgelt auf 30,00 Euro je Nutzung festgelegt. Gegen diese Anhebung des Benutzungsentgelts wendet sich die Behindertensportgemeinschaft mit Schreiben vom 08.09.2005, welches als Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung führt zur Erläuterung folgendes aus: Das Hallenbad Kall wird durch die Behindertensportgemeinschaft einmal wöchentlich außerhalb der regulären Öffnungszeiten und ohne anwesendes gemeindliches Personal genutzt. Im Rahmen dieser Nutzung besuchten im Durchschnitt der letzten 5 Jahre rd. 1.600 Personen je Jahr das Hallenbad. Bei rd. 50 Nutzungen im Jahr ergab sich für diese 1.600 Personen ein durchschnittliches Nutzungsentgelt in Höhe von rd. 0,64 Euro je Nutzung (50 Wochen x 20,50 Euro / 1.600 Besucher). Zwar wurde das Benutzungsentgelt nunmehr auf 30,-- Euro je Nutzung festgelegt, die zu erwartenden Einnahmen liegen aber immer noch unter 1,-- Euro je Person und Nutzung (50 Wochen x 30,-- Euro = 1.500,-- Euro Einnahmen bei 1.600 Nutzern). Die auf Basis des Jahres 2004 ermittelten Betriebskosten für eine Stunde Badbetrieb ohne Personal betragen rd. 69,-- Euro. Eine entsprechende Aufstellung wurde dem Rat bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss bereits bei der Beschlussfassung vom 30.08.2005 vorgelegt. Bei anderen Nutzern, die das Hallenbad ausschließlich nutzen (z.B. auswärtige Schulen) wurde ein Benutzungsentgelt in Höhe von 100 % der Betriebskosten festgesetzt. Unter Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten erscheint die Anhebung des Benutzungsentgelts angemessen, da trotz der prekären Haushaltslage immer noch ein erheblicher Teil (mehr als 50 %) der tatsächlichen Kosten durch die Gemeinde Kall ge- tragen wird. Andererseits ist auch festzustellen, dass sich bei der beantragten Festsetzung auf 25,-- Euro je Nutzung ein jährlicher Einnahmeausfall von lediglich 250,-- Euro (50 x 5,-- Euro) ergibt, der das Defizit des Hallenbades nur unwesentlich erhöht. In Anbetracht dieser Summe erhebt die Verwaltung auch gegen eine Senkung des Entgelts keine Einwände.