Daten
Kommune
Kall
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16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
143/2005
08.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts abzulehnen.
alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts zuzustimmen und das Entgelt auf 25,-- Euro je Nutzung festzusetzen.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 30.08.2005 -TOP 6 - hat der Rat nach Empfehlung durch den Haupt- und
Finanzausschuss vom 30.08.2005 - TOP 4 - auf Vorschlag der Haushaltskommission beschlossen, die Benutzungsentgelte des Hallenbades Kall ab dem 01.10.2005 anzuheben.
Betroffen von dieser Anhebung der Benutzungsentgelte ist auch die Behindertensportgemeinschaft Schleiden, deren bisher zu zahlendes Entgelt 20,50 Euro je Nutzung betrug. Im
Rahmen des Beschlusses wurde das neue Entgelt auf 30,00 Euro je Nutzung festgelegt.
Gegen diese Anhebung des Benutzungsentgelts wendet sich die Behindertensportgemeinschaft mit Schreiben vom 08.09.2005, welches als Anlage beigefügt ist.
Die Verwaltung führt zur Erläuterung folgendes aus:
Das Hallenbad Kall wird durch die Behindertensportgemeinschaft einmal wöchentlich außerhalb der regulären Öffnungszeiten und ohne anwesendes gemeindliches Personal genutzt.
Im Rahmen dieser Nutzung besuchten im Durchschnitt der letzten 5 Jahre rd. 1.600 Personen je Jahr das Hallenbad. Bei rd. 50 Nutzungen im Jahr ergab sich für diese 1.600 Personen ein durchschnittliches Nutzungsentgelt in Höhe von rd. 0,64 Euro je Nutzung (50 Wochen x 20,50 Euro / 1.600 Besucher).
Zwar wurde das Benutzungsentgelt nunmehr auf 30,-- Euro je Nutzung festgelegt, die zu
erwartenden Einnahmen liegen aber immer noch unter 1,-- Euro je Person und Nutzung (50
Wochen x 30,-- Euro = 1.500,-- Euro Einnahmen bei 1.600 Nutzern).
Die auf Basis des Jahres 2004 ermittelten Betriebskosten für eine Stunde Badbetrieb ohne
Personal betragen rd. 69,-- Euro. Eine entsprechende Aufstellung wurde dem Rat bzw. dem
Haupt- und Finanzausschuss bereits bei der Beschlussfassung vom 30.08.2005 vorgelegt.
Bei anderen Nutzern, die das Hallenbad ausschließlich nutzen (z.B. auswärtige Schulen)
wurde ein Benutzungsentgelt in Höhe von 100 % der Betriebskosten festgesetzt.
Unter Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten erscheint die Anhebung des
Benutzungsentgelts angemessen, da trotz der prekären Haushaltslage immer noch ein erheblicher Teil (mehr als 50 %) der tatsächlichen Kosten durch die Gemeinde Kall ge- tragen
wird.
Andererseits ist auch festzustellen, dass sich bei der beantragten Festsetzung auf 25,-- Euro
je Nutzung ein jährlicher Einnahmeausfall von lediglich 250,-- Euro (50 x 5,-- Euro) ergibt,
der das Defizit des Hallenbades nur unwesentlich erhöht. In Anbetracht dieser Summe erhebt die Verwaltung auch gegen eine Senkung des Entgelts keine Einwände.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
143/2005
15.11.2005
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
TOP
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
6
Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2005 – TOP 3 –
beschließt der Rat, den Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts abzulehnen.
alternativ:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2005 – TOP 3 beschließt der Rat, dem Antrag der Behindertensportgemeinschaft Schleiden auf Korrektur der vorgenommenen Erhöhung des Benutzungsentgelts zuzustimmen und das Entgelt auf 25,-- Euro je Nutzung festzusetzen.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 30.08.2005 -TOP 6 - hat der Rat nach Empfehlung durch den Haupt- und
Finanzausschuss vom 30.08.2005 - TOP 4 - auf Vorschlag der Haushaltskommission beschlossen, die Benutzungsentgelte des Hallenbades Kall ab dem 01.10.2005 anzuheben.
Betroffen von dieser Anhebung der Benutzungsentgelte ist auch die Behindertensportgemeinschaft Schleiden, deren bisher zu zahlendes Entgelt 20,50 Euro je Nutzung betrug. Im
Rahmen des Beschlusses wurde das neue Entgelt auf 30,00 Euro je Nutzung festgelegt.
Gegen diese Anhebung des Benutzungsentgelts wendet sich die Behindertensportgemeinschaft mit Schreiben vom 08.09.2005, welches als Anlage beigefügt ist.
Die Verwaltung führt zur Erläuterung folgendes aus:
Das Hallenbad Kall wird durch die Behindertensportgemeinschaft einmal wöchentlich außerhalb der regulären Öffnungszeiten und ohne anwesendes gemeindliches Personal genutzt.
Im Rahmen dieser Nutzung besuchten im Durchschnitt der letzten 5 Jahre rd. 1.600 Personen je Jahr das Hallenbad. Bei rd. 50 Nutzungen im Jahr ergab sich für diese 1.600 Personen ein durchschnittliches Nutzungsentgelt in Höhe von rd. 0,64 Euro je Nutzung (50 Wochen x 20,50 Euro / 1.600 Besucher).
Zwar wurde das Benutzungsentgelt nunmehr auf 30,-- Euro je Nutzung festgelegt, die zu
erwartenden Einnahmen liegen aber immer noch unter 1,-- Euro je Person und Nutzung (50
Wochen x 30,-- Euro = 1.500,-- Euro Einnahmen bei 1.600 Nutzern).
Die auf Basis des Jahres 2004 ermittelten Betriebskosten für eine Stunde Badbetrieb ohne
Personal betragen rd. 69,-- Euro. Eine entsprechende Aufstellung wurde dem Rat bzw. dem
Haupt- und Finanzausschuss bereits bei der Beschlussfassung vom 30.08.2005 vorgelegt.
Bei anderen Nutzern, die das Hallenbad ausschließlich nutzen (z.B. auswärtige Schulen)
wurde ein Benutzungsentgelt in Höhe von 100 % der Betriebskosten festgesetzt.
Unter Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten erscheint die Anhebung des
Benutzungsentgelts angemessen, da trotz der prekären Haushaltslage immer noch ein erheblicher Teil (mehr als 50 %) der tatsächlichen Kosten durch die Gemeinde Kall ge- tragen
wird.
Andererseits ist auch festzustellen, dass sich bei der beantragten Festsetzung auf 25,-- Euro
je Nutzung ein jährlicher Einnahmeausfall von lediglich 250,-- Euro (50 x 5,-- Euro) ergibt,
der das Defizit des Hallenbades nur unwesentlich erhöht. In Anbetracht dieser Summe erhebt die Verwaltung auch gegen eine Senkung des Entgelts keine Einwände.