Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
162/2005
13.12.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
4
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung der Gemeinde
Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen vom 09. Dezember 1998 aufzuheben. Dazu wird die in der Anlage 1 aufgeführte Satzung
erlassen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 1998 die als
Anlage 2 beigefügte Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvor-schrift für
Windkraftanlagen - beschlossen.
Die Satzung wurde seinerzeit für den gesamten Bereich der Gemeinde Kall erlassen.
Mit der Ausweisung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen durch die Aufstellung der
17. bzw. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind Windkraftanlagen im Bereich der
Gemeinde Kall nur innerhalb der Konzentrationszone - vorbehaltlich der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften -, zulässig. Durch die Ausweisung der Konzentrationszone wurde
die Errichtung von Windkraftanlagen an anderen Standorten des Gemeindegebietes ausgeschlossen.
Da die bauordnungsrechtliche Satzung das gesamte Gemeindegebiet erfasst und zudem
eine Höhenfestschreibung enthält, die durch den Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben wird, ist die Satzung formalrechtlich aufzuheben.
Satzung
zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) -, zuletzt geändert duch Gesetz
vom 03. Mai 2005 (GV.NRW.S.498) - SGV. NRW.2023 hat der Rat der Gemeinde Kall am
20. Dezember 2005 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über
die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09.
Dezember 1998 beschlossen:
§1
Die Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 wird hiermit aufgehoben.
§2
Die Aufhebung der vorgenannten Satzung wird am Tage nach der Bekanntmachung rechtswirksam.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
162/2005
20.12.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
öffentliche Sitzung
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP
5
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.12.2005
–
TOP 4 – beschließt der Rat, die Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 aufzuheben. Dazu wird die in der Anlage 1 aufgeführte Satzung erlassen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 1998 die als
Anlage 2 beigefügte Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvor-schrift für
Windkraftanlagen - beschlossen.
Die Satzung wurde seinerzeit für den gesamten Bereich der Gemeinde Kall erlassen.
Mit der Ausweisung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen durch die Aufstellung der
17. bzw. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind Windkraftanlagen im Bereich der
Gemeinde Kall nur innerhalb der Konzentrationszone - vorbehaltlich der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften -, zulässig. Durch die Ausweisung der Konzentrationszone wurde
die Errichtung von Windkraftanlagen an anderen Standorten des Gemeindegebietes ausgeschlossen.
Da die bauordnungsrechtliche Satzung das gesamte Gemeindegebiet erfasst und zudem
eine Höhenfestschreibung enthält, die durch den Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben wird, ist die Satzung formalrechtlich aufzuheben.