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Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher 
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998) Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher 
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998) Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher 
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998) Allgemeine Vorlage (Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher 
Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 162/2005 13.12.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 4 Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen vom 09. Dezember 1998 aufzuheben. Dazu wird die in der Anlage 1 aufgeführte Satzung erlassen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 1998 die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvor-schrift für Windkraftanlagen - beschlossen. Die Satzung wurde seinerzeit für den gesamten Bereich der Gemeinde Kall erlassen. Mit der Ausweisung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen durch die Aufstellung der 17. bzw. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind Windkraftanlagen im Bereich der Gemeinde Kall nur innerhalb der Konzentrationszone - vorbehaltlich der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften -, zulässig. Durch die Ausweisung der Konzentrationszone wurde die Errichtung von Windkraftanlagen an anderen Standorten des Gemeindegebietes ausgeschlossen. Da die bauordnungsrechtliche Satzung das gesamte Gemeindegebiet erfasst und zudem eine Höhenfestschreibung enthält, die durch den Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben wird, ist die Satzung formalrechtlich aufzuheben. Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) -, zuletzt geändert duch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV.NRW.S.498) - SGV. NRW.2023 hat der Rat der Gemeinde Kall am 20. Dezember 2005 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 beschlossen: §1 Die Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 wird hiermit aufgehoben. §2 Die Aufhebung der vorgenannten Satzung wird am Tage nach der Bekanntmachung rechtswirksam. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 162/2005 20.12.2005 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X öffentliche Sitzung Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Aufhebung der Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.12.2005 – TOP 4 – beschließt der Rat, die Satzung der Gemeinde Kall über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvorschrift für Windkraftanlagen - vom 09. Dezember 1998 aufzuheben. Dazu wird die in der Anlage 1 aufgeführte Satzung erlassen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 1998 die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen - Örtliche Bauvor-schrift für Windkraftanlagen - beschlossen. Die Satzung wurde seinerzeit für den gesamten Bereich der Gemeinde Kall erlassen. Mit der Ausweisung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen durch die Aufstellung der 17. bzw. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind Windkraftanlagen im Bereich der Gemeinde Kall nur innerhalb der Konzentrationszone - vorbehaltlich der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften -, zulässig. Durch die Ausweisung der Konzentrationszone wurde die Errichtung von Windkraftanlagen an anderen Standorten des Gemeindegebietes ausgeschlossen. Da die bauordnungsrechtliche Satzung das gesamte Gemeindegebiet erfasst und zudem eine Höhenfestschreibung enthält, die durch den Bebauungsplan Nr. 25 “Windkraftkonzentrationszone” neu festgeschrieben wird, ist die Satzung formalrechtlich aufzuheben.