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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
13.01.10, 17:55
Aktualisiert
13.01.10, 17:55
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten 
Personen 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung des Rates am Dienstag, den 15.12.2009. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 19:49 Uhr TOP Betreff 17 Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 und damit einhergehend die dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006. Die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderungssatzung sind Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 11 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)