Daten
Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
13.01.10, 17:55
Aktualisiert
13.01.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 15.12.2009.
Sitzungsbeginn:
18:02 Uhr
Sitzungsende:
19:49 Uhr
TOP
Betreff
17
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von
Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern,
ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2010 und damit einhergehend die dritte Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die
Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und
sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen vom 19.12.2006.
Die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderungssatzung sind Bestandteil dieser
Niederschrift und als Anlage 11 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)