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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
95/2005
24.08.2005
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5 13. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbusch“ in Kall (Altes Industrieund Gewerbegebiet) in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Beschluss
über
die
Ergebnisse
der
öffentlichen
Auslegung
b) Änderung
des
Aufstellungsbeschlusses
c) Beschluss
zur
erneuten
öffentlichen
Auslegung
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschluss-vorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
“Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom 17.11.2004 gem. beigefügtem Übersichtsplan
(Anlage 2) zu ändern.
Zu c) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 13. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung
gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen.
Alternativ: (SPD-Antrag)
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den lfd. Nrn. 1, 9 und 10
der Öffentlichkeit (Hillers GmbH, Küpper Holzbau und Knauber Gas) wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Ziffern 2 - 8) wird beschlossen, die entsprechenden Grundstücke aus der Abgrenzung des Änderungsbereiches herauszunehmen.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom 17.11.2004 gem. dem beigefügtem Antrag der
SPD-Fraktion (Anlage 6) zu ändern.
Zu c) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 13. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung
gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte (Anlage 2) - alternativ
Anlage 6 - eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und dem Vorsitzenden
des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe sollte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einen Vorschlag zur planungsrechtlichen Steuerung
des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet erarbeiten.
Ergebnis der Beratung in der Arbeitsgruppe und der Abstimmung mit der Bezirksregierung
war, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf beschränken will, die Bereiche,
wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich
dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser
Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und
der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem
Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist.
Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind.
Auf Grund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden.
Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 die Aufstellung
der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 für den in der Anlage 1
dargestellten Bereich beschlossen.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung
einschließlich Begründung gem. § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und §
4 (2) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02 bis einschließlich 29.03.2005 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
15.02.2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw.
Abwägungen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 3 zu
entnehmen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung (Stand: Jan.2005) ist als Anlage 4 der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wurde bereits in der Sitzung des Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses am 19.04.2005 - Punkt 1.3 der Niederschrift zur öffentlichen
Sitzung - berichtet. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass zunächst in der Arbeitsgruppe “B-Plan Steinbusch” ein Beschlussvorschlag für die weitere Verfahrensweise
erarbeitet werden soll.
Die Arbeitsgruppe hat am 09.05.2005 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beraten.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung geändert werden soll. Neben der Abgrenzung des Plangeltungsbereiches zur 13. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 8 “Steinbusch” sollen die textlichen Festsetzungen in einigen
Teilbereichen geändert werden.
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden in der Sitzung hierzu detailliert Stellung
nehmen.
Auf Grund dieser Änderungen ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 (2)
BauGB und § 4a Abs. 3 eneut auszulegen. Um das Verfahren zu vereinfachen, schlägt die
Verwaltung vor, dass die erneute Beteiligung auf die geänderten sachlichen Teile des Planentwurfes beschränkt wird und entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt wird, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Bebauungsplanänderung abgegeben
werden können.
Der Planentwurf einschließlich Begründung für die erneute sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung ist als Anlage 5 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die Thematik wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
15.06.2005 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beraten. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit erneut in den Fraktionen zu beraten, da seitens der SPDFraktion der Antrag gestellt wurde, den Plangeltungsbereich der Bebauungsplanänderung
dahingehend zu reduzieren, dass die Hauptbeschwerdeführer nicht mehr von der Änderung
tangiert sind.
Der zwischenzeitlich schriftlich nachgereichte Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 6 der
Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der von der Arbeitsgruppe “Bebauungsplan Steinbusch” erarbeitete Vorschlag aus städtebaulichen Gründen weiterhin für
sinnvoll und richtig erachtet wird.
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird erreicht, dass die Hauptbeschwerdeführer aus dem
Änderungsbereich herausgenommen werden und somit das Risiko der Beschwerde gegen
die Bauleitplanung gemindert wird.
Die Anlagen 1- 5 wurden bereits mit der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltaus
schusses am 15.06.2005 verschickt!!!
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
95/2005
30.08.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
13. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbusch“ in Kall (Altes Industrie- und
Gewerbegebiet) in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses
c) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005
– TOP 5 – beschließt der Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom
17.11.2004 gem. beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 2) zu ändern.
Zu c) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005
– TOP 5 - beschließt der Rat, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen.
Alternativ: (SPD-Antrag)
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den lfd. Nrn. 1, 9 und 10
der Öffentlichkeit (Hillers GmbH, Küpper Holzbau und Knauber Gas) wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Ziffern 2 - 8) wird beschlossen, die entsprechenden Grundstücke aus der Abgrenzung des Änderungsbereiches herauszunehmen.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005
– TOP 5 – beschließt der Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom
17.11.2004 gem. dem beigefügtem Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 6) zu ändern.
Zu c) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005
– TOP 5 – beschließt der Rat, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte (Anlage 2) - alternativ
Anlage 6 - eindeutig festgelegt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und dem Vorsitzenden
des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe sollte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einen Vorschlag zur planungsrechtlichen Steuerung
des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet erarbeiten.
Ergebnis der Beratung in der Arbeitsgruppe und der Abstimmung mit der Bezirksregierung
war, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf beschränken will, die Bereiche,
wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich
dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser
Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und
der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem
Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist.
Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind.
Auf Grund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden.
Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 die Aufstellung
der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 für den in der Anlage 1
dargestellten Bereich beschlossen.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung
einschließlich Begründung gem. § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und §
4 (2) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02 bis einschließlich 29.03.2005 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
15.02.2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw.
Abwägungen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 3 zu
entnehmen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung (Stand: Jan.2005) ist als Anlage 4 der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wurde bereits in der Sitzung des Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses am 19.04.2005 - Punkt 1.3 der Niederschrift zur öffentlichen
Sitzung - berichtet. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass zunächst in der Arbeitsgruppe “B-Plan Steinbusch” ein Beschlussvorschlag für die weitere Verfahrensweise
erarbeitet werden soll.
Die Arbeitsgruppe hat am 09.05.2005 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beraten.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung geändert werden soll. Neben der Abgrenzung des Plangeltungsbereiches zur 13. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 8 “Steinbusch” sollen die textlichen Festsetzungen in einigen
Teilbereichen geändert werden.
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden in der Sitzung hierzu detailliert Stellung
nehmen.
Auf Grund dieser Änderungen ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 (2)
BauGB und § 4a Abs. 3 eneut auszulegen. Um das Verfahren zu vereinfachen, schlägt die
Verwaltung vor, dass die erneute Beteiligung auf die geänderten sachlichen Teile des Planentwurfes beschränkt wird und entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt wird, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Bebauungsplanänderung abgegeben
werden können.
Der Planentwurf einschließlich Begründung für die erneute sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung ist als Anlage 5 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die Thematik wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
15.06.2005 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beraten. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit erneut in den Fraktionen zu beraten, da seitens der SPDFraktion der Antrag gestellt wurde, den Plangeltungsbereich der Bebauungsplanänderung
dahingehend zu reduzieren, dass die Hauptbeschwerdeführer nicht mehr von der Änderung
tangiert sind.
Der zwischenzeitlich schriftlich nachgereichte Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 6 der
Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der von der Arbeitsgruppe “Bebauungsplan Steinbusch” erarbeitete Vorschlag aus städtebaulichen Gründen weiterhin für
sinnvoll und richtig erachtet wird.
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird erreicht, dass die Hauptbeschwerdeführer aus dem
Änderungsbereich herausgenommen werden und somit das Risiko der Beschwerde gegen
die Bauleitplanung gemindert wird.
Die Anlagen 1- 5 wurden bereits mit der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 verschickt!!!