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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (13. Änderung des Bebauungsplanes "Steinbusch" in Kall (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses c) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
29 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 95/2005 24.08.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 13. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbusch“ in Kall (Altes Industrieund Gewerbegebiet) in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses c) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschluss-vorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom 17.11.2004 gem. beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 2) zu ändern. Zu c) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen. Alternativ: (SPD-Antrag) Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den lfd. Nrn. 1, 9 und 10 der Öffentlichkeit (Hillers GmbH, Küpper Holzbau und Knauber Gas) wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Ziffern 2 - 8) wird beschlossen, die entsprechenden Grundstücke aus der Abgrenzung des Änderungsbereiches herauszunehmen. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom 17.11.2004 gem. dem beigefügtem Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 6) zu ändern. Zu c) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte (Anlage 2) - alternativ Anlage 6 - eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und dem Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe sollte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einen Vorschlag zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet erarbeiten. Ergebnis der Beratung in der Arbeitsgruppe und der Abstimmung mit der Bezirksregierung war, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf beschränken will, die Bereiche, wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist. Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind. Auf Grund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden. Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 die Aufstellung der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich beschlossen. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02 bis einschließlich 29.03.2005 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.02.2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung (Stand: Jan.2005) ist als Anlage 4 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19.04.2005 - Punkt 1.3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - berichtet. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass zunächst in der Arbeitsgruppe “B-Plan Steinbusch” ein Beschlussvorschlag für die weitere Verfahrensweise erarbeitet werden soll. Die Arbeitsgruppe hat am 09.05.2005 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beraten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung geändert werden soll. Neben der Abgrenzung des Plangeltungsbereiches zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Steinbusch” sollen die textlichen Festsetzungen in einigen Teilbereichen geändert werden. Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden in der Sitzung hierzu detailliert Stellung nehmen. Auf Grund dieser Änderungen ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 eneut auszulegen. Um das Verfahren zu vereinfachen, schlägt die Verwaltung vor, dass die erneute Beteiligung auf die geänderten sachlichen Teile des Planentwurfes beschränkt wird und entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt wird, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Bebauungsplanänderung abgegeben werden können. Der Planentwurf einschließlich Begründung für die erneute sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung ist als Anlage 5 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Thematik wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beraten. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit erneut in den Fraktionen zu beraten, da seitens der SPDFraktion der Antrag gestellt wurde, den Plangeltungsbereich der Bebauungsplanänderung dahingehend zu reduzieren, dass die Hauptbeschwerdeführer nicht mehr von der Änderung tangiert sind. Der zwischenzeitlich schriftlich nachgereichte Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der von der Arbeitsgruppe “Bebauungsplan Steinbusch” erarbeitete Vorschlag aus städtebaulichen Gründen weiterhin für sinnvoll und richtig erachtet wird. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird erreicht, dass die Hauptbeschwerdeführer aus dem Änderungsbereich herausgenommen werden und somit das Risiko der Beschwerde gegen die Bauleitplanung gemindert wird. Die Anlagen 1- 5 wurden bereits mit der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltaus schusses am 15.06.2005 verschickt!!! Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 95/2005 30.08.2005 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 13. Änderung des Bebauungsplanes „Steinbusch“ in Kall (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses c) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom 17.11.2004 gem. beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 2) zu ändern. Zu c) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005 – TOP 5 - beschließt der Rat, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen. Alternativ: (SPD-Antrag) Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den lfd. Nrn. 1, 9 und 10 der Öffentlichkeit (Hillers GmbH, Küpper Holzbau und Knauber Gas) wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Ziffern 2 - 8) wird beschlossen, die entsprechenden Grundstücke aus der Abgrenzung des Änderungsbereiches herauszunehmen. Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” gem. § 2 (1) BauGB vom 17.11.2004 gem. dem beigefügtem Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 6) zu ändern. Zu c) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.08.2005 – TOP 5 – beschließt der Rat, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB erneut sachlich eingeschränkt öffentlich auszulegen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 “Steinbusch” ist in einer Übersichtskarte (Anlage 2) - alternativ Anlage 6 - eindeutig festgelegt. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus je 1 Vertreter der Fraktionen und dem Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu bilden. Die Arbeitsgruppe sollte in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln einen Vorschlag zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels im Alten Industrie- und Gewerbegebiet erarbeiten. Ergebnis der Beratung in der Arbeitsgruppe und der Abstimmung mit der Bezirksregierung war, dass man eine Änderung des Bebauungsplanes darauf beschränken will, die Bereiche, wo Einzelhandel zukünftig zugelassen werden soll, eindeutig abzugrenzen. Es handelt sich dabei um die Bereiche, wo derzeit bereits Einzelhandel überwiegend angesiedelt ist. Im übrigen Bereich soll der Einzelhandel planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Industrie- oder Gewerbegebiet zulässig ist. Mehrheitlich wurde eine Sortimentsbeschränkung für den Einzelhandel nicht mehr für notwendig erachtet, da bereits fast alle Sortimente vorhanden sind. Auf Grund einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes kann der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben an einem städtebaulich nicht integrierten Standort im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (2004) durchgeführt werden. Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17.11.2004 die Aufstellung der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich beschlossen. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28.02 bis einschließlich 29.03.2005 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.02.2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung (Stand: Jan.2005) ist als Anlage 4 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19.04.2005 - Punkt 1.3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - berichtet. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass zunächst in der Arbeitsgruppe “B-Plan Steinbusch” ein Beschlussvorschlag für die weitere Verfahrensweise erarbeitet werden soll. Die Arbeitsgruppe hat am 09.05.2005 über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung beraten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung geändert werden soll. Neben der Abgrenzung des Plangeltungsbereiches zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Steinbusch” sollen die textlichen Festsetzungen in einigen Teilbereichen geändert werden. Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden in der Sitzung hierzu detailliert Stellung nehmen. Auf Grund dieser Änderungen ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 (2) BauGB und § 4a Abs. 3 eneut auszulegen. Um das Verfahren zu vereinfachen, schlägt die Verwaltung vor, dass die erneute Beteiligung auf die geänderten sachlichen Teile des Planentwurfes beschränkt wird und entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt wird, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Bebauungsplanänderung abgegeben werden können. Der Planentwurf einschließlich Begründung für die erneute sachlich eingeschränkte öffentliche Auslegung ist als Anlage 5 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Thematik wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beraten. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit erneut in den Fraktionen zu beraten, da seitens der SPDFraktion der Antrag gestellt wurde, den Plangeltungsbereich der Bebauungsplanänderung dahingehend zu reduzieren, dass die Hauptbeschwerdeführer nicht mehr von der Änderung tangiert sind. Der zwischenzeitlich schriftlich nachgereichte Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 6 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der von der Arbeitsgruppe “Bebauungsplan Steinbusch” erarbeitete Vorschlag aus städtebaulichen Gründen weiterhin für sinnvoll und richtig erachtet wird. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird erreicht, dass die Hauptbeschwerdeführer aus dem Änderungsbereich herausgenommen werden und somit das Risiko der Beschwerde gegen die Bauleitplanung gemindert wird. Die Anlagen 1- 5 wurden bereits mit der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 verschickt!!!