Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
13.01.10, 17:55
Aktualisiert
13.01.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 3. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 15.12.2009.
Sitzungsbeginn:
18:02 Uhr
Sitzungsende:
19:49 Uhr
TOP
Betreff
15
Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung der Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 9 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
16
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosen-unterkünfte der Stadt Bedburg
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten
Änderungssatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2010 und damit einhergehend die neunundzwanzigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg.
Die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderungssatzung sind Bestandteil dieser
Niederschrift und als Anlage 10 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
17
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1
Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2010 und damit einhergehend die dritte Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die
Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und
sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen vom 19.12.2006.
Die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderungssatzung sind Bestandteil dieser
Niederschrift und als Anlage 11 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
18
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Neufassung der Friedhofssatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die Neufassung der Friedhofssatzung.
Die Satzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 12 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
19
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg
-Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
-Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg und damit einhergehend die
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg.
Die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Satzung sind Bestandteil dieser Niederschrift
und als Anlage 13 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
20
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Beschluss:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2009
Seite 2
1. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Schutzziele im Zusammenhang
mit der Brandschutzbedarfsplanung gemäß § 22 FSHG NRW:
Für den Bereich der bebauten Gebiete der Stadt Bedburg wird folgendes Planziel (Schutzziel)
festgelegt:
- Hilfsfrist 1 für neun Funktionen mit Löschfahrzeugen und Drehleiter in acht Minuten mit einem
Erreichungsgrad von 80 % und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90 %.
- Hilfsfrist 2 für weitere neun Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren fünf Minuten (insgesamt
13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90 %.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan im Jahre 2010 fortzuschreiben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes
fortzuentwickeln.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan, beginnend mit dem Jahre 2010,
jeweils spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben. Stellt die Verwaltung während der regulären
Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes fest, dass besondere Abweichungen zum bestehenden
Brandschutzbedarfsplan auftauchen, die ein sofortiges Handeln bedürfen, ist ggf. eine
außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
21
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke
Bedburg I und Bedburg III
Herr Dr. Kippels erklärt für die CDU-Fraktion, dass man der Zusammenlegung
der Bezirke zu einem Bezirk in der Person des Herrn Hings als Schiedsmann
zustimme.
Herr Drexler weist seitens der SPD-Fraktion darauf hin, dass neben den konkret
zu bearbeitenden Fällen auch viele lose Anfragen bei den Schiedspersonen
auflaufen würden; vor diesem Hintergrund bittet er zu bedenken, ob diese Arbeit
durch zukünftig nur noch einen Schiedsmann bewältigt werden könne.
Bürgermeister Koerdt sagt in diesem Zusammenhang zu, den Arbeitsaufwand
regelmäßig beim verbleibenden Schiedsmann abzufragen.
Herr Köhlen signalisiert die Zustimmung der FWG-Fraktion.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung der Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 9 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2009
Seite 3
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2009
Seite 4