Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
135/2005
02.11.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
5
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
im Parallelverfahren
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den
Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung und den Umweltbericht zu verabschieden.
2. Gleichzeitig empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat,
die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zu beschließen und der Begründung und dem Umweltbericht zuzustimmen.
Plangeltungsbereiche:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Der Plangeltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt.
Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat
der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster
(OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn”.
Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der bau- lichen
Nutzung als Dorfgebiet (MD).
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17. Juni 2003 - Punkt 8 der Niederschrift
zur öffentlichen Sitzung - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefasst.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. März 2004 - Punkt 5
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Sistig Quirinusborn und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall vom Planungsbüro detailliert vorgestellt.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 30. März 2004 den Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gefasst und die
Einleitung des Vorverfahrens zu den vorgenannten Bauleitplanungen gem. § 3 (1) BauGB
und § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.
November bis einschließlich 17. Dezember 2004. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. November frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses am 19. Mai 2005 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie des
Entwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 22. August bis einschließlich 22. September
2005 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05. August 2005 von
der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Des weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden ausgelegt:
-
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
FFH-Vorprüfung
Schalltechnisches Gutachten
Orientierende Untersuchung des Gefährdungspfades Boden - Grundwasser
Wesentliche Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4, 4a BauGB) sowie der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren gem. Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 19.05.2005
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen und Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten
Anlage 3 zu entnehmen.
Einzelheiten zum Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” können der Verkleinerung des
Bebauungsplanentwurfes (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und der
Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden.
Einzelheiten zur 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der
FNP-Änderung (Anlage 6) und der Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden.
Die Begründungen und die Umweltberichte sowie die sonstigen vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden wegen des Umfangs der Unterlagen den Fraktionsvorsitzenden zugesandt und zusätzlich den Fraktionen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
135/2005
15.11.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
im Parallelverfahren
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 – beschließt der
Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
1. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
02.11.2005 – TOP 5 - beschließt der Rat den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung und stimmt der Entscheidungsbegründung und dem Umweltbericht
zu.
2. Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 - die 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und stimmt der Begründung und
dem Umweltbericht zu.
Plangeltungsbereiche:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den
beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der
vorgenannten Beschlüsse.
Der Plangeltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat
der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster
(OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn”.
Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der bau- lichen
Nutzung als Dorfgebiet (MD).
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17. Juni 2003 - Punkt 8 der Niederschrift
zur öffentlichen Sitzung - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefasst.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. März 2004 - Punkt 5
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Sistig Quirinusborn und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall vom Planungsbüro detailliert vorgestellt.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 30. März 2004 den Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gefasst und die
Einleitung des Vorverfahrens zu den vorgenannten Bauleitplanungen gem. § 3 (1) BauGB
und § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17.
November bis einschließlich 17. Dezember 2004. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. November frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses am 19. Mai 2005 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie des
Entwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 22. August bis einschließlich 22. September
2005 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05. August 2005 von
der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Des weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden ausgelegt:
-
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
FFH-Vorprüfung
Schalltechnisches Gutachten
Orientierende Untersuchung des Gefährdungspfades Boden - Grundwasser
Wesentliche Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4, 4a BauGB) sowie der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren gem. Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 19.05.2005
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen und Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten
Anlage 3 zu entnehmen.
Einzelheiten zum Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” können der Verkleinerung des
Bebauungsplanentwurfes (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und der
Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden.
Einzelheiten zur 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der
FNP-Änderung (Anlage 6) und der Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden.
Die Begründungen und die Umweltberichte sowie die sonstigen vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind wegen des Umfangs der Unterlagen den Fraktionsvorsitzenden
am 21.10.2005 zugesandt und zusätzlich den Fraktionen ab dem 21.10.2005 im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt worden.