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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 135/2005 02.11.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 5 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. b) 1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung und den Umweltbericht zu verabschieden. 2. Gleichzeitig empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zu beschließen und der Begründung und dem Umweltbericht zuzustimmen. Plangeltungsbereiche: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Der Plangeltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn”. Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der bau- lichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17. Juni 2003 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefasst. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. März 2004 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Sistig Quirinusborn und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall vom Planungsbüro detailliert vorgestellt. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 30. März 2004 den Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gefasst und die Einleitung des Vorverfahrens zu den vorgenannten Bauleitplanungen gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 17. Dezember 2004. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. November frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen. Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. Mai 2005 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie des Entwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 22. August bis einschließlich 22. September 2005 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05. August 2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Des weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden ausgelegt: - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag FFH-Vorprüfung Schalltechnisches Gutachten Orientierende Untersuchung des Gefährdungspfades Boden - Grundwasser Wesentliche Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4, 4a BauGB) sowie der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren gem. Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 19.05.2005 Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen und Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Einzelheiten zum Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und der Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden. Einzelheiten zur 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 6) und der Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden. Die Begründungen und die Umweltberichte sowie die sonstigen vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden wegen des Umfangs der Unterlagen den Fraktionsvorsitzenden zugesandt und zusätzlich den Fraktionen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 135/2005 15.11.2005 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. b) 1. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 - beschließt der Rat den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung und stimmt der Entscheidungsbegründung und dem Umweltbericht zu. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 - die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und stimmt der Begründung und dem Umweltbericht zu. Plangeltungsbereiche: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Der Plangeltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn”. Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der bau- lichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17. Juni 2003 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefasst. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. März 2004 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Sistig Quirinusborn und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall vom Planungsbüro detailliert vorgestellt. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 30. März 2004 den Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gefasst und die Einleitung des Vorverfahrens zu den vorgenannten Bauleitplanungen gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 17. Dezember 2004. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. November frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen. Nach Abschluss des Vorverfahrens und aufgrund des Beschlusses des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. Mai 2005 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie des Entwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 22. August bis einschließlich 22. September 2005 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05. August 2005 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Des weiteren wurden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen wurden ausgelegt: - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag FFH-Vorprüfung Schalltechnisches Gutachten Orientierende Untersuchung des Gefährdungspfades Boden - Grundwasser Wesentliche Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 4, 4a BauGB) sowie der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren gem. Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 19.05.2005 Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Stellungnahmen und Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Einzelheiten zum Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und der Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden. Einzelheiten zur 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 6) und der Begründung sowie dem Umweltbericht entnommen werden. Die Begründungen und die Umweltberichte sowie die sonstigen vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind wegen des Umfangs der Unterlagen den Fraktionsvorsitzenden am 21.10.2005 zugesandt und zusätzlich den Fraktionen ab dem 21.10.2005 im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt worden.